Flächennutzungsplan
Durch den Flächennutzungsplan werden unterschiedliche Nutzungsansprüche an Flächen koordiniert, verträglich zugeordnet und voraussichtlich benötigte neue Flächen für die weitere Bebauung und Erschließung als Zielvorgabe für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren sichergestellt.
Daraus lassen sich Ansprüche zur Nutzung von Grundstücken aber auch solche Ansprüche zum Schutz von Wohn-, Erholungs- und Umweltbedürfnissen ableiten.
Der grundlegend neu aufgestellte Flächennutzungsplan sollte das alte Planwerk aus den 70er Jahren ablösen. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 08.04.2008 durch den Beschluss des Rates eingeleitet und mit dem Feststellungsbeschluss am 01.06.2010 abgeschlossen. Das am 11.09.2010 wirksam gewordene Planwerk erfährt nach dem politischen Willen eine laufende Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Zielsetzungen.
Planunterlagen zur Einsichtnahme
Aktuelle Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes können Sie hier einsehen.
Außerdem liegt der neue Flächennutzungsplan während der Dienststunden im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen zu jedermanns Einsichtnahme bereit.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Ahlen für die nächsten 15 Jahre umfassen insbesondere folgende Flächennutzungen:
- Bauflächen: Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen und Sondergebiete
- Verkehrsflächen
- Flächen für den Gemeinbedarf: Schulen, Kirchen, Krankenhäuser, Kindergärten etc.
- Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche zur Sicherstellung einer flächendeckenden Nahversorgung in allen Stadtteilen und zur Stärkung des Innenstadtzentrums
- Flächen für die Nutzung regenerativer Energie wie Konzentrationszonen für Windenergie, Flächen für die Freiflächenphotovoltaik
- Ver- und Entsorgungsflächen inkl. Anlagen zur Regenentwässerung und zum Hochwasserschutz
- Freiflächen: Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald
- nachrichtliche Darstellungen wie Schutzflächen des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes u.a. Wohn- und Gewerbeflächen
Auch wenn die Ahlener Bevölkerung mittel- bis langfristig schrumpfen wird, erfordern neue qualitative Ansprüche sowie ein Nachholbedarf in der Belegung von Wohnraum den weiteren Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Neben den noch vorhandenen Flächenreserven in rechtskräftigen Bebauungsplänen wurden im wirksamen Planwerk vom 11.09.2010 rund 33 ha zusätzliche Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese sind auf alle Stadtteile verteilt. Im Abgleich mit einer Bedarfsanalyse und mit den Ergebnissen einer städtebaulichen und umweltbezogenen Prüfung konnten nur die am besten geeigneten Flächen berücksichtigt werden.
Die zukünftige gewerbliche Entwicklung in Ahlen soll sich in den Gewerbegebieten Vatheuershof und Olfetal konzentrieren. Dazu stellt der Flächennutzungsplan neben den vorhandenen rechtskräftigen Reserven knapp 40 ha neue gewerbliche Bauflächen dar.
Entlastung der Ortskerne Dolberg und Vorhelm durch Ortsumgehungen
Der Rat der Stadt Ahlen hat am 16.12.2008 das informelle Rahmenkonzept zur Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplanung beschlossen. Dieses Konzept begründet die mittel- bis langfristige Realisierung einer Ostumgehung für Dolberg sowie einer südlichen Ortsumgehung in Vorhelm mit dem Ziel einer Verbesserung der Verkehrs- und Lärmsituation auf den stark belasteten Straßenzügen in den Ortslagen. Die regionale Verkehrsprognose zeigt bei abnehmendem Binnenverkehr der Ahlener Bevölkerung insbesondere eine Zunahme der Durchgangsverkehre für Ahlen von 7 % auf. Da in den Ortslagen Dolberg und Vorhelm bereits heute Durchgangsverkehrsanteile von 72 bzw. 55 % zu verzeichnen sind wurden von der Verwaltung Trassenvorschläge für die jeweiligen Ortsumgehungen dargestellt.
Es ist Aufgabe der späteren straßenrechtlichen Planungsverfahren (Linienbestimmung, Planfeststellung) die Rahmenbedingungen zu überprüfen, weitere detaillierte Untersuchungen vorzunehmen und die Umsetzung mit einer zusätzlichen Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange zu gewährleisten.
Neue Konzentrationszonen für Windenergie
Ende der 90er Jahre entschied sich der Bundesgesetzgeber für eine Bevorrechtigung zum Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Stadt Ahlen hat bereits 1998 Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen, an denen diese konzentriert entstehen sollten, um im übrigen Stadtgebiet der Erholung und dem Freiraum den Vorrang einzuräumen. Der wirksame Flächennutzungsplan vom 11.09.2010 enthält Konzentrationszonen in einem Umfang von ca. 150 ha. Diese Zonen wurden unter der Maßgabe eines Repowering der bestehenden Anlagen im Ahlener Norden ausgewählt. Repowering meint dabei das Ersetzen alter Anlagen durch neue, höhere (maximal 150 m) und leistungsfähigere Anlagen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen sowie die technische Graphikverarbeitung haben zwar den Flächenumfang der Konzentrationszonen gegenüber der Darstellung von 1998 reduziert, jedoch ermöglichen diese restriktionsfreien Zonen auf der anderen Seite eine räumliche Ausdehnung von Windenergieanlagen. Mit dem Ersatz von 16 Altanlagen durch 14 moderne Anlagen konnte die Stromerzeugung aus Windenergie auf ca. 63 Mio kwh ausgebaut werden. Gleichwohl behält der natürliche Landschaftsraum an anderer Stelle seine Funktion zum Schutz von Erholung und natürlichen Lebensgrundlagen.
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