Straßenvorbehaltsnetz
Unter einem Straßenvorbehaltsnetz wird ein Netz von Straßen verstanden, das zur Aufnahme von quartiersfremdem Kfz-Verkehr geeignet ist. Das Vorbehaltsnetz der Stadt Ahlen wurde mit Ratsbeschluss vom 28.09.2023 einstimmig neu aufgestellt. Neben dem Kfz-Verkehr hat bei der Überarbeitung des alten Vorbehaltsnetzes auch der Radverkehr eine zentrale Rolle gespielt. Auf Grundlage der städtischen Entwicklungskonzepte ist die Abstimmung der Netzplanung für den Kfz- und Radverkehr neu vorgenommen und die Kategorisierung des Straßennetzes erneuert worden. Insbesondere sichere und komfortable Führungsformen, die den Radverkehr vorrangig abwickeln sollen, wurden dabei stärker in den Fokus gerückt.
Auf Vorbehaltszonen dürfen in der Regel keine geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen umgesetzt werden, da sie ausschließlich der Verkehrsfunktion dienen. Das bis vor kurzem gültige Vorbehaltsnetz für die Stadt Ahlen wurde Mitte der 90er Jahre entwickelt. Bei der Erarbeitung des damaligen Vorbehaltsnetzes wurden alle Straßen außerhalb der geplanten Tempo-30-Zonen pauschal als Vorbehaltsstraße eingestuft, ohne zwischen der Verbindungs- und Erschließungsfunktion der Straße oder anderen Raumansprüchen zu unterscheiden. Auf Grund dessen traf die Einstufung als Vorbehaltsstraße sowohl bezogen auf die verkehrliche Funktion als auch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf zahlreichen Straßen heute nicht mehr zu. In der Vergangenheit konnten Kommunen für Straßen, die sich innerhalb des Vorbehaltsnetzes befanden, Fördergelder beantragen. Aus diesem Grund war das ehemalige Vorbehaltsnetz sehr großzügig ausgelegt und entsprach nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.
Das gültige Vorbehaltsnetz finden Sie hier.
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