Kommunalwahl
Die nächste Kommunalwahl findet am 14. September 2025 statt.
Die Mitglieder der kommunalen Vertretungen in NRW werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In Ahlen werden insgesamt 44 Vertreter für den Rat gewählt. Sie werden je zur Hälfte direkt in den 22 Wahlbezirken der Stadt und aus den Reservelisten gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche / Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre / seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre / seine Hauptwohnung, im Wahlgebiet hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat. Ferner darf er nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.
1. Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber nach den Mustern der Anlagen 9a und 9c
2. Versicherung an Eides statt nach den Mustern der Anlagen 10a und 10c
3. Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk nach dem Muster der Anlage 11a
4. Wahlvorschlag für die Wahl aus der Reserveliste nach dem Muster der Anlage 11b
5. Wahlvorschlag für die (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahl nach dem Muster der Anlage 11d
6. Zustimmungserklärung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag für den Wahlbezirk nach dem Muster der Anlage 12a
7. Zustimmungserklärung zur Aufnahme in eine Reserveliste nach dem Muster der Anlage 12b
8. Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag für die (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahl nach dem Muster der Anlage 12c
9. Bescheinigung der Wählbarkeit nach den Mustern der Anlagen 13a und 13b
10. Unterschriftenformblatt nach den Mustern der Anlagen 14a, 14b und 14c
11. Bescheinigung des Wahlrechts nach dem Muster der Anlage 15
12. Erklärung nach § 15a Absatz 2 des Gesetzes nach dem Muster der Anlage 27
13. Erklärung nach § 15a Absatz 3 des Gesetzes nach dem Muster der Anlage 28
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2025 die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke vorgenommen.
Übersicht der Wahlbezirke auf Basis des Straßenverzeichnisses
Kartenübersicht der Wahlbezirke: Komplettübersicht sowie Wahlbezirk 1 bis 6
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