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Elternbeirat

Das Kinderbildungsgesetz legt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen in NRW fest.

Dadurch haben Eltern verschiedene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in der Kita, so dass die Möglichkeit besteht sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubringen. Dies ist im § 9a Kibiz festgelegt.

Die Elternversammlung besteht aus den Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen. Diese wählt am Anfang des Kita-Jahres den Elternbeirat. Aus jeder Gruppe werden ein Elternvertreter und ein Stellvertreter gewählt. Diese bilden den Elternbeirat. 

Der Elternbeirat soll die Interessen aller Eltern gegenüber dem Kindergartenpersonal und dem Träger vertreten. Es finden regelmäßige Elternbeiratsversammlungen statt, in denen die Eltern beteiligt und informiert werden.

Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreter*innen des Elternbeirates, des Trägers und des Personals. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich.


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