Die Beflaggung der Rathäuser richtet sich nach der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Beflaggung hat von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu erfolgen:
- Europaflagge (sofern sie gesetzt wird),
- Bundesflagge,
- Landesflagge bzw. Landesdienstflagge,
- Flaggen der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Beginn der Beflaggung ist um 07.00 Uhr und sie endet im Regelfall mit Eintritt der Dunkelheit.
Regelmäßig wird an folgenden Tagen beflaggt:
27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (es wird halbmast geflaggt)
01. Mai: Tag des Friedens und der Völkerverständigung
09. Mai: Europatag der Europäischen Union
23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR 1953
20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli: Jahrestag des Attentats auf Hitler 1944 und Gedenken an den Deutschen Widerstand gegen das NS-Regime
23. August: Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit; Jahrestag der Wiedervereinigung 1990
2. Sonntag vor dem ersten Advent: Volkstrauertag; Zur Erinnerung an die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus seit 1952 (es wird halbmast geflaggt)
Wahlen: zu Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlaments, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Weitere Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekanntgegeben
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