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Beflaggung öffentlicher Gebäude
Foto: 4 Flaggen vor dem Ahlener Rathaus
Stadt Ahlen

Die Beflaggung der Rathäuser richtet sich nach der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Beflaggung hat von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu erfolgen:

  • Europaflagge (sofern sie gesetzt wird),
  • Bundesflagge,
  • Landesflagge bzw. Landesdienstflagge,
  • Flaggen der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.

Beginn der Beflaggung ist um 07.00 Uhr und sie endet im Regelfall mit Eintritt der Dunkelheit.

Regelmäßig wird an folgenden Tagen beflaggt:

27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus  (es wird halbmast geflaggt)  

01. Mai: Tag des Friedens und der Völkerverständigung

09. Mai: Europatag der Europäischen Union

23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949

17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR 1953

20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20. Juli: Jahrestag des Attentats auf Hitler 1944 und Gedenken an den Deutschen Widerstand gegen das NS-Regime

23. August: Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen

3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit; Jahrestag der Wiedervereinigung 1990

2. Sonntag vor dem ersten Advent: Volkstrauertag; Zur Erinnerung an die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus seit 1952 (es wird halbmast geflaggt)

Wahlen: zu Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlaments, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Weitere Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekanntgegeben


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