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Kindertagespflege

Tagespflege als Betreuungsform: Die Kindertagespflege ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und steht der Betreuung in Tageseinrichtungen gesetzlich gleich.

Die Kindertagespflege soll

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
     

Allgemeines zur Tagespflege

Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Betreuung von Kindern, bei der Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt einer qualifizierten Tagespflegeperson betreut und gefördert werden. Die Kindertagespflege bietet den Kindern einen überschaubaren und familiären Rahmen, in dem sie sich allein oder mit weiteren Kindern altersgerecht entwickeln können. Die Tagespflege ermöglicht, im Gegensatz zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, individuell abgestimmte zeitliche Vorgaben  und kommt besonders Eltern entgegen, die - zum Beispiel aus beruflichen Gründen - flexibel sein müssen.

Die Tagespflege ist eine Betreuungsform, die sich hauptsächlich an Kinder unter drei Jahren richtet. Ältere Kinder sollen vorrangig andere Angebote (Kindertages-einrichtungen, offene Ganztagsschule) in Anspruch nehmen. Sollten die zeitlichen Möglichkeiten dieser Betreuungsangebote nicht ausreichen, kommt eine ergänzende Kindertagespflege in Betracht (sog. „Randzeitenbetreuung“). Eine Betreuung im Rahmen der Tagespflege ist maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

Die Höhe der Elternbeiträge für Kindertagespflege ist identisch mit den Beiträgen in den Kindertageseinrichtungen.

Die Vermittlung der Tagesbetreuung übernimmt die Servicestelle für Tagespflege (siehe eigenständigen Menüpunkt).

Fachberatung zur Kindertagespflege

Die Fachberatung zur Kindertagespflege ist ein Fachdienst des Caritasverbandes Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst e.V. und hat folgende Arbeitsschwerpunkte:

Vermittlung von Tagesmüttern und –vätern
Begleitung der Familien und Tagespflegepersonen
Informationen über Tagespflege
Beratung rund um die Tagespflege
Die Fachberatung Kindertagespflege ist zu erreichen unter den Dienstnummern:
Rita Wirtz-Dufhues 0176 96 100 546 oder Sarah Hille 0172 14 991 78 zu folgenden Sprechzeiten:
Dienstags von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstags von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Caritasverbandes Fachberatung Kindertagespflege

Großtagespflegestellen

Die Großtagespflegestellen sind eine Sonderform der Kindertagespflege. Hier werden bis zu neun Kindern von bis zu drei Kräften in angemieteten Räumen betreut.

Die Stadt Ahlen hat sechs Großtagespflegestellen eingerichtet, die jeweils von einem Wohlfahrtsverband betrieben werden:

Arbeiterwohlfahrt: Koordination (Tel.: 0162 634 38 04)
„Schachtstraße“ im Gebäude der Diesterwegschule (Tel.: 0 23 82 74 896)
„Dolberg“, Von-Oer-Str. 6, 59229 Ahlen-Dolberg (Tel.: 0173 381 80 84)

Caritasverband für Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst:
 „Schnückel Pusteblume“, Schulstr. 21, 59227 Ahlen-Vorhelm (Tel.: 0176  789 26 112)
 „Ludgeri-Zwerge“, Birkenstraße 32, 59229 Ahlen (Tel.: 0176 789 54 095)

Innosozial:
„Wichtelburg“, Parkstr. 114, 59227 Ahlen (Tel.: 0 23 82 70 99 92)
„Die kleinen Hummeln“, Mittelstr. 20, 59227 Ahlen (Tel.: 0 23 82 70 99 92)

Weiterhin gibt es zwei Großtagespflegestellen die jeweils von zwei Tagespflegepersonen privat betrieben werden:

„Märchenschloss“, Südberg 116, 59229 Ahlen (Tel.: 0 23 82 772 99 11)

„Nimmerland“, Südstr. 19, 59227 Ahlen

Tätigkeit als Tagespflegeperson

Als Tagespflegeperson können Frauen und Männer tätig werden, die Freude am Umgang mit Kindern haben und bereit sind, Verantwortung bei der Betreuung von Kindern zu übernehmen. Die Ausbildung zur Tagespflegeperson hat einen Umfang von 160 Unterrichtsstunden und wird von der Familienbildungsstätte durchgeführt. Nach Abschluss der Schulung und beim Vorliegen der weiteren Rahmenbedingungen kann eine Tagespflegeperson im eigenen Haushalt bis zu 5 Kinder betreuen.

Weitere Informationen zur Ausbildung, zur Bezahlung und zu den weiteren Voraussetzungen erteilt die Servicestelle für Tagespflege (siehe eigenständige Menüpunkt).

Vordrucke für Tagespflegepersonen

Sehr geehrte Kindertagespflegepersonen,
nach einigen Rückmeldungen zum Vordruck haben wir das Formular „Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege“ nochmals etwas verändert.
Für Rückfragen dazu stehen die Servicestelle für Tagespflege oder der Unterzeichner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Deppe

Vordrucke für Tagespflegepersonen
Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege nach den Richtlinien der Stadt Ahlen
Betreuungsvereinbarung zwischen Sorgeberechtigten und Kindertagespflegeperson
Belegungsplan


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