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Duales Studium – Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)

Du schließt eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand ab und suchst nach einer beruflichen Perspektive?

 

Du hast Freude am Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und Interesse an der Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines öffentlichen Dienstherren? Dann kann das Duale Studium – Soziale Arbeit genau das Richtige für Dich sein.

Das duale Studium der Sozialen Arbeit dauert insgesamt drei Jahre. Die Ausbildung unterteilt sich in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte, die in Form eines Blocksystems angeordnet sind.
Die theoretische Ausbildung bzw. das Studium findet an der SRH Hochschule in Hamm statt. An dieser Hochschule werden in einem Kursverband von ca. 25 Studierenden verschiedene Fächer bzw. Module unterrichtet. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen werden mit dem Schwerpunkt der Kommunalen Kinder- und Jugendhilfe eine Vielzahl von sozialwissenschaftlichen, rechtlichen und methodischen Prinzipien der Sozialen Arbeit vermittelt. Mit diesen ausgewählten Lehrinhalten wirst Du optimal auf eine spätere Verwendung als Sozialarbeiter*in in deutschen Verwaltungen bzw. Behörden vorbereitet. Im letzten theoretischen Ausbildungsabschnitt an der Hochschule wird die Bachelorarbeit verfasst, die im abschließenden Kolloquium vorgestellt werden muss.

Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden im Fachbereich Jugend, Soziales und Integration der Stadt Ahlen abgeleistet. In diesen Ausbildungsabschnitten werden viele verschiedene Tätigkeitsbereiche vermittelt und die bereits erlernten Fähigkeiten können eigenständig angewendet werden. Darüber hinaus wirst Du im Laufe dieser Ausbildung sukzessive an die Arbeit von Sozialarbeiter*innen herangeführt.

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium wird Dir der akademische Grad des Bachelor of Arts verliehen. Darüber hinaus darfst Du die Berufsbezeichnung der Sozialarbeiterin bzw. des Sozialarbeiters führen.
Du erhältst ein Ausbildungsverhältnis in Anlehnung an den TVAöD-BBiG und bereits während des Studiums ein monatliches Einkommen. Sämtliche Studiengebühren werden für die Dauer der Regelstudienzeit von der Stadt Ahlen übernommen.

Für ein solches Studium wird weiterhin vorausgesetzt:

  • die gesundheitliche Berufstauglichkeit und
  • ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge

Folgende Eigenschaften solltest Du möglichst mitbringen:

  • Belastbarkeit, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
  • persönliches Engagement und Leistungsbereitschaft
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Interesse an der Arbeit in der Verwaltung
  • Freude am Umgang mit moderner EDV

Unter dem folgenden Link der SRH Hochschule Hamm sind viele weitere Informationen und bspw. ein Studiensteckbrief oder ein Praxishandbuch zu finden: Soziale Arbeit studieren – Hohe Praxisorientierung garantiert (srh-hochschule-nrw.de)

Auswahlverfahren

Nach Eingang der Bewerbungen werden diese von der Personalabteilung nach verschiedenen Kriterien im Rahmen eines Punktesystems bewertet. Hier wird natürlich ein großes Augenmerk auf die Schulnoten - speziell Deutsch und Mathematik - gelegt, aber auch andere Kriterien kommen zum tragen. So finden hier auch ehrenamtliches Engagement oder abgeleistete Praktika ihre Berücksichtigung.

Nach Bewertung aller Bewerbungen werden die besten Kandidat*innen zu einem Auswahltest eingeladen. Diesen Test führen wir in Kooperation mit der Firma 4ASide online durch. Dazu wird den Testteilnehmer*innen ein Testlink zugeschickt. Der Test wird dann online zuhause absolviert.

Aufgrund der Auswertungen des Testes wird eine weitere Auswahl getroffen und die verbliebenen Kandidaten/innen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

An diesem Gespräch nimmt neben dem Ausbildungsleiter je ein/e Vertreter*in des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten teil.

Dieses Gremium trifft nach den Vorstellungsgesprächen eine Auswahl, die dem Personalrat vorgeschlagen wird. Erst nach Zustimmung des Personalrates kann eine Zusage erfolgen.


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