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Wahl zum Integrationsrat

Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten.
Der Integrationsrat ist wichtig, um die Belange der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wirkungsvoll und nachhaltig in der Stadtpolitik in Ahlen zu vertreten.

Mitglieder des Integrationsrates in Ahlen sind

• 10 direkt gewählte Mitglieder und
•  5 entsendete Ratsmitglieder

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Integrationsrat und dem Rat der Stadt Ahlen ist  gewährleistet und sichert aktive Integrationspolitik in der Stadt.

Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, können sich die Integrationsräte mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere wird er sich mit der Lösung der Probleme beschäftigen, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft ergeben. Er strebt dabei die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung aller an.

Wer ist wahlberechtigt? - Wer darf wählen?
Alle Ausländer*innen, die am Wahltag
• 16 Jahre alt sind
• sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
• in Ahlen ihre Hauptwohnung (16. Tag vorher) haben

Wahlberechtigt sind auch Deutsche,
• die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben (unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt)
• die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
• die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben
• EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
• Aussiedlerinnen und Aussiedler

Nicht wählen dürfen Ausländer*innen,
• auf die das Aufenthaltsgesetz (§ 1 Abs. 2 AufenthG) keine Anwendung findet und
• Asylbewerber*innen

Kandidieren dürfen
• alle wahlberechtigten Personen sowie
• alle Bürger*innen der Stadt Ahlen.

Außerdem muss die Kandidatin oder der Kandidat am Wahltag
• 18 Jahre alt sein,
• sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland rechtmäßig aufhalten und
• in Ahlen den Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten haben

Ergebnis der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Ahlen am 13.09.2020


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