Stadtplanung in Ahlen
Die Disziplin der Stadtplanung befasst sich ganz allgemein mit der baulichen und sonstigen Entwicklung im Stadtgebiet Ahlens. Schwerpunkte liegen insbesondere in der den aktuellen Bedarfen angepassten räumlichen Fortentwicklung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Strukturen.
Hierbei gilt es, öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander sachgerecht abzuwägen, um eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln ist das Baugesetzbuch (BauGB). Einen besonderen Stellenwert nimmt in diesem Zusammenhang die Bauleitplanung ein. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Planwerken unterschiedlicher Detaillierung und Verbindlichkeit: dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und dem Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung).
Der Flächennutzungsplan (auch: FNP oder F-Plan), welcher das gesamte Gemeindegebiet umfasst, trifft Aussagen über die beabsichtigte Verteilung und Zuordnung der Bodennutzungen, also von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage bedeutender Verkehrsstraßen. Der FNP ist lediglich behördenverbindlich.
Ein Bebauungsplan (B-Plan) gilt jeweils nur für ganz bestimmte Teile des Gemeindegebietes und kann neben den Festsetzungen hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung auch gestalterische Vorschriften enthalten. Bebauungspläne werden als Satzung beschlossen und sind danach für jedermann bindend.
In beiden Fällen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit formeller Bestandteil des Verfahrens. Dies gilt nicht nur für die Aufstellung, sondern gleichermaßen für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Über alle relevanten Planungsschritte berät und entscheidet der Rat der Stadt Ahlen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den Stand der Bauleitplanung in Ahlen sowie über aktuelle Bauleitplanverfahren bzw. Beteiligungen der Öffentlichkeit.
Darüber hinaus können Sie sich über weitere aktuelle Themen der Stadtplanung informieren.
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