Wann und wie müssen Baumaßnahmen durchgeführt werden?
Die Stadt Ahlen ist, wie alle anderen Gemeinden auch, gesetzlich verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu sorgen. Dazu hat sie die notwendigen Abwasseranlagen, also Kanäle und Kläranlagen, nicht nur zu bauen und zu unterhalten, sondern auch den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" anzupassen. Die durchzuführenden Baumaßnahmen dienen der Erweiterung (neue Wohn- und Gewerbegebiete) und der Erhaltung des Kanalnetzes.
Bevor mit der eigentlichen Baumaßnahme begonnen werden kann, sind teilweise sehr umfangreiche Planungs- und Entwurfsarbeiten erforderlich:
- Vermessungsarbeiten,
- wassertechnische Berechnungen für Kanäle und Sonderbauwerke, z.B. der Nachweis des bestehenden Kanalnetzes oder die Regenwasserbewirtschaftung,
- Einholen von Erlaubnissen und Genehmigungen bei den Aufsichtsbehörden,
- Abstimmung mit Anliegern, Versorgungsunternehmen und anderen städtischen Einrichtungen.
Das Ergebnis der Planungs- und Entwurfsarbeiten ist die Grundlage für die Ausschreibung und den Bau von Kanälen und Bauwerken. Dazu gehören die Überwachung und die Abrechnung der Bauarbeiten. Leider lassen sich Verkehrsbehinderungen im Zusammenhang mit unseren Baustellen nicht immer ganz vermeiden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Sie können jedoch sicher sein, dass wir
- nur dann eine Bautätigkeit einleiten, wenn es unbedingt notwendig ist,
- so oft es möglich ist, grabenlos und unterirdisch bauen, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden,
- Anwohner und betroffene Verkehrsteilnehmer zeitnah und ausführlich über mögliche Behinderungen informieren und
- jede vorgesehene Baumaßnahme mit anderen Stellen koordinieren, z. B. mit der Tiefbauabteilung und den Ahlener Stadtwerken.
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