Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Ahlen ist bemüht, die Internetseite www.ahlen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Karten und Pläne sowie der Online-Stadtplan sind nicht barrierefrei nutzbar. Die Informationsdichte einer Karte ist in der Regel nicht durch einen Text ersetzbar.
- Wir stellen nach Möglichkeit barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung. Bei extern erstellten Print-Publikationen oder auch bei Karten und Plänen kann es vorkommen, das diese nicht barrierefrei sind.
Wennn Sie auf unseren Seiten auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf einer zugänglichen Webseite veröffentlicht ist, melden Sie sich bitte. Wir versuchen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen. - Vereinzelt sind Formulare und andere Anwendungen eingebunden, die sich aus technischen Gründen nicht immer vollständig barrierefrei umsetzen lassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. September 2023 erstellt.
Feedback und Kontakt
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Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Ahlen nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 02 11/8 55 34 51 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
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