Weiter zum Inhalt

Lärmaktionsplanung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen differenziert zu analysieren und Lärmaktionspläne aufzustellen, um hohe Lärmbelastungen an bestehenden Straßen mittel- bis langfristig abzubauen.

Das Landesumweltamt NRW hat sich verpflichtet, für alle Kommunen außerhalb von Ballungsräumen entsprechende Lärmberechnungen an Straßen durchzuführen. Weitere Informationen hierzu unter http://www.umgebungslaerm.nrw.de 

Der Lärmaktionsplan ist ein Strategieplan, dessen Aussagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu berücksichtigen sind. Aus ihnen erwächst kein Rechtsanspruch der BürgerInnen zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Straßenbaulast für die innerörtlich verlaufenden Bundes- und Landesstraßen liegt in der Trägerschaft des Landesbe-triebs Straßenbau NRW

Nachdem per Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates die Frist zur Berichterstattung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 um ein Jahr verlängert wurde, hat das Eisenbahn-Bundesamt den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes bis zum 18. Juli 2024 zu veröffentlichen. 

Ein wichtiges Instrument der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit: Zum einen können die objektiv berechneten Ergebnisse (Lärmkartierung) den subjektiven Empfindungen der Betroffenen von Schienenverkehr gegenübergestellt werden. Zum anderen sollen die Bürgerinnen und Bürger an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitwirken können (vgl. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz).

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 3. März bis zum 24. April 2023 andauerte, konnten die Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zur individuellen Lärmsituation geben und sich zu den Auswirkungen von Lärm sowie zu Lärmschutzmaßnahmen äußern. 

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und endet am 02. Januar 2024. Bürgerinnen und Bürger können sich in diesem Zeitraum zum Entwurf des Lärmaktionsplans sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und allgemein zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Info-Flyer

Das Land NRW hat im Februar 2018 neue Ergebnisse von Lärmberechnungen für Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet vorgelegt. Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) vom 11.04.2018 hat die Stadt Ahlen die Berechnungsergebnisse sowie die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Hinblick auf die bestehenden Lärmaktionspläne der Stufe 1 und 2 zu überprüfen. Bei der dritten Stufe der Lärmaktionsplanung handelt es sich im Ergebnis um eine Fortschreibung, die zukünftig alle fünf Jahre erfolgt und dabei insbesondere die Ergebnisse der jeweils aktuellen Lärmkartierung berücksichtigt.

Die Stadt Ahlen hat im Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 3 die bestehenden Pläne der Stufe 1 (2011) und der Stufe 2 (2013) zusammengefügt und fortgeschrieben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 26. Januar 2019 bis einschließlich 27. Februar 2019 statt.

Der Rat der Stadt Ahlen hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung beraten und den Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen. Er enthält neben dem Planwerk und einer Übersicht der ruhigen Gebiete einen ausführlichen Bericht über die Lärmsituation und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung. Der Lärmaktionsplan Stufe 3 sowie die textlichen Erläuterungen können im Folgenden eingesehen werden:

LAP Stufe 3 Bericht und Erläuterung

LAP Stufe 3 Planwerk

LAP Stufe 3 Übersicht Ruhige Gebiete

Auf Wunsch werden Auskünfte erteilt oder erläuternde Gespräche geführt (Tel. 0 23 82 59 340) anbietet. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Seit dem Jahr 2015 ist das Eisenbahnbundesamt für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Schienenstrecken deutschlandweit zuständig. Zuvor lag diese Aufgabe bei den Kommunen, auch wenn diese weder über entsprechendes Fachwissen noch über Einflussmöglichkeiten verfügten. Im Lärmaktionsplan der Stufe 1 aus dem Jahr 2010/ 2011 wurden aus diesem Grunde allgemeine Zielaussagen im Textteil formuliert.

Nunmehr führt anstelle des Landes NRW das Eisenbahnbundesamt die notwendigen Bestandsanalysen durch und will bis Mitte 2018 erstmals einen eigenen Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr erstellen.

Zunächst wurde dazu eine strategische Lärmkartierung durchgeführt, d.h. an allen Schienenstrecken wurden anhand des Verkehrsaufkommens auf den Bahnstrecken Lärmberechnungen durchgeführt. Diese wurden im Jahr 2017 abgeschlossen und können  hier eingesehen werden.

Auf dieser Grundlage hat das Eisenbahnbundesamt nun einen Lärmaktionsplan aufgestellt, d.h. eine Strategie, mit der den Lärmbelastungen begegnet werden kann, um sie dauerhaft zu reduzieren.

Das Eisenbahnbundesamt hat im Zeitraum vom 24. Januar bis zum 07. März 2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es konnten eingaben zur eigenen Betroffenheit sowie Anregungen zum Verfahren und den bundesweit relevanten Maßnahmevorschlägen vorgebracht werden. Der neue Lärmaktionsplan Schiene besteht aus den Teilen A und B.

Den Lärmaktionsplan Schiene 2018 können Sie hier einsehen.

Erst wenn eine konkrete Lärmsanierungsplanung durch die Deutsche Bahn AG auf dem Streckenabschnitt in Ahlen vorangetrieben wird, können Bürger konkrete Informationen über die Wirkung der geplanten Maßnahmen erhalten.

Fragen zur Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: lap@eba.bund.de.

Gemäß dem von der EU vorgeschriebenen 2-stufigen Verfahren wurden nun Lärmberechnungen für nahezu alle klassifizierten Straßen in Ahlen durchgeführt. Maßgeblich war eine Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen jährlich auf diesen Streckenabschnitten. Gemäß Vorgabe des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat die Stadt Ahlen einen Lärmaktionsplan Stufe 2 mit Maßnahmen zur Reduktion der dargelegten Lärmbelastungen entwickelt.

Der Rat der Stadt Ahlen hat am 17.12.2013 den Lärmaktionsplan Stufe 2 beschlossen. Die betroffene Öffentlichkeit hatte im Vorfeld Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der von der Verwaltung erarbeite Lärmaktionsplan besteht aus einem Textteil sowie insbesondere einem Aktionsplan für die Lärmreduktion an den betroffenen Straßenzügen.

Der Lärmaktionsplan Stufe 2 sowie die textlichen Erläuterungen können hier Lärmaktionsplanung Stufe 2 eingesehen werden. Auf Wunsch werden Auskünfte erteilt oder erläuternde Gespräche geführt, die Frau Schöning (Tel. 02382/59-340) anbietet. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Die ersten Lärmkartierungen des Landes für die Kommunen in NRW aus den Jahren 2008/ 2009 haben bereits aufgezeigt, dass durch das Siedlungsgebiet von Ahlen besonders stark belastete Straßen- und Schienenverkehrsstrecken führen und dementsprechende Betroffenheiten auslösen. Maßgeblich für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung Stufe 1 war eine Belastung von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen jährlich auf den Straßenabschnitten und mehr als 60000 Zugbewegungen auf den Schienenstrecken. Der Lärmaktionsplan Stufe 1 wurde am 14.04.2011 durch den Rat der Stadt Ahlen beschlossen. Diesen finden Sie hier Lärmaktionsplanung Stufe 1


Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum