Aufwachsen in Lebensphasen – begleitet durch Kinderschutz
Wir möchten ein dichtes Präventionsnetz von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg aufbauen. Herzstück bilden hierbei vier Netzwerke für jeweils vier Lebensphasen und begleitend dazu das Netzwerk Kinderschutz.
Die Präventionskette der Stadt Ahlen gliedert sich in 5 Säulen. 4 Säulen der Netzwerke orientieren sich am Lebenswegmodell eines Kindes bzw. Jugendlichen. Die 5. Säule bildet das Netzwerk Kinderschutz und fungiert als Querschnittssäule. Zudem gibt es weitere kleinere Lebensphasenübergreifende Netzwerke zu verschiedenen Themen.
Mehr Informationen und Angeboten in den 5 Säulen der Präventionskette:
1. Säule - 1. Lebensphase „Frühe Hilfen“
Die Frühen Hilfen sind der erste Baustein der Präventionskette, stellen gleichzeitig aber auch einen eigenen gesetzlich verankerten Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenständigem Auftrag dar. Frühe Hilfen bieten frühzeitige und niedrigschwellige Unterstützungsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von null bis drei Jahren.
Wir wollen in Ahlen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass allen Familien ein guter Start in ihr gemeinsames Leben mit ihrem Kind gelingt, denn auf den Anfang kommt es an!
Um dies zu gewährleisten, besteht eine enge Zusammenarbeit der für diese Lebensphase relevanten Akteur*innen im Netzwerk Frühe Hilfen sowie eine breit gefächerte Angebotspalette für Familien.
In den Frühen Hilfen besteht bereits seit 2013 in Ahlen ein großes Netzwerk, das verschiedene Fachkräfte aus den Bereichen Schwangerschaft, Geburtshilfe und frühe Kindheit zusammenführt und das Ziel eines „Aufwachsens in Wohlbefinden“ für alle Kinder verfolgt.
Netzwerkpartner*innen sind beispielsweise Hebammen und Fachkräfte der Gesundheitsorientierten Familienbegleitung, Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Kinderärzte, Gynäkologinnen und St. Franziskus-Hospital, Elternschule und Familienbildungsstätte, sozialmedizinische Nachsorge und Frühförderung, therapeutische Einrichtungen und Fachkräfte der ambulanten Hilfen zur Erziehung sowie Elternvertreter*innen des Jugendamtselternbeirats (JAEB).
Alle Fachkräfte, die werdende Eltern oder Familien mit Kindern bis zu drei Jahren begleiten, sind im Netzwerk Frühe Hilfen herzlich willkommen!
Die Frühen Hilfen haben eine eigene, über den kommunalen Auftrag der Netzwerkarbeit im Rahmen der Präventionskette hinausgehende gesetzliche Grundlage (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), §1 Abs. 4 sowie §3 Abs. 1 und 2).
Als konkrete Ziele der Frühen Hilfen werden hier die Förderung der Netzwerke Früher Hilfen sowie die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Alter von null bis drei Jahren benannt. Es ist u. a. festgeschrieben, dass kommunale Netzwerke Früher Hilfen von jedem örtlichen Träger der Jugendhilfe vorzuhalten sind. Auch die Ziele des Netzwerks sowie die Ausgestaltung und Zielsetzung von Angeboten Früher Hilfen werden definiert.
So wird mit Hilfe der Netzwerkarbeit das Ziel verfolgt, an einer bedarfs- und adressatengerechten Infrastruktur sowie an der Qualitätsentwicklung von Leistungen zur frühzeitigen Information, Beratung und Unterstützung von werdenden Eltern und Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren mitzuwirken.
Im Qualitätsrahmen des Beirates des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) heißt es dazu: „Netzwerke [Frühe Hilfen] entwickeln am örtlichen Bedarf orientierte und aufeinander abgestimmte Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien in der Weise, dass Familien die Frühen Hilfen tatsächlich nutzen und auch für sich hilfreich erleben.“ (NZFH 2016c, S.23)
Dazu hat das Netzwerk folgende Aufgaben:
- Die gegenseitige Information der Netzwerkpartnerinnen und -partner aus allen Leistungsbereichen, die mit (werdenden) Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren in Kontakt stehen, über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu befördern,
- (strukturelle) Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären (zum einen Infrastruktur i.S.v. Bedarfe erkennen und Angebotslücken schließen, Bedarfe und Lücken an die Planungsbereiche weiterleiten, und zum anderen i.S.v. Qualitätskriterien wie „Partizipation“ im Hinblick auf Angebote als Maßstab abstimmen und setzen),
- Ideen für Überleitungen zwischen Angeboten und Systemen/Institutionen zu entwickeln,
- den Angebotsbereich der Frühen Hilfen Eltern und Fachkräften nahezubringen.
(vgl. Landesgesamtkonzept Frühe Hilfen in NRW 2019 bis 2022 herausgegeben vom Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen)
Die Angebote der Frühen Hilfen verfolgen das Ziel, werdenden Eltern und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren Informationen, Beratung und Hilfe anzubieten. Je nach Schwerpunkt des einzelnen Angebots steht dabei im Vordergrund,
- die Erziehungs-, Beziehungs- und Versorgungskompetenzen von (werdenden) Eltern zu stärken,
- ihnen alltagspraktische Unterstützung und Entlastung zu ermöglichen oder
- ihre Integration in das soziale Umfeld zu befördern.
In Ahlen werden durch unterschiedliche Träger und Institutionen vielfältige Angebote Früher Hilfen bereitgestellt.
Die Angebote können dabei sowohl dem originären Leistungsspektrum des jeweiligen Trägers entsprechen (z. B. Beratungsleistungen der Schwangerschaftsberatung), aber auch im Netzwerk entwickelte, neue Angebotsformen beinhalten, die wichtige Schnittstellen besser verzahnen oder innovative Unterstützungsansätze für Familien bieten.
„Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebotes im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).“ (§1 Abs. 4 KKG)
2. Säule - 2. Lebensphase „Kita- und Grundschulalter“
Diese spannende Lebensphase vernetzt den vorschulischen und den schulischen Bereich miteinander. Im Rahmen dieser Lebensphase wurde zum Beispiel ein stadtweites Übergangssystem KITA-Grundschule erarbeitet, das dazu beitragen soll, dass beide Systeme zum Wohle des Kindes noch enger zusammenrücken. Dieses Netzwerk widmet sich den Themen der Lebensphase frühe und mittlere Kindheit.
Die Mitglieder aus diesem Netzwerk kommen aus den Bereichen Kita, Grundschule, OGS-Träger, Schulsozialarbeit, Elternvertretung, Familiengrundschulzentren, der offenen Kinder- und Jugendarbeit, aus Beratungsstellen, dem Integrationsbereich und Verwaltung Übergang KITA – und Grundschule.
In diesem Arbeitsgremium wurde das stadtweite Übergangssystem Kita und Grundschulalter entwickelt. Dieses wird seit 2019 stadtweit angewendet.
Hier finden Sie weitere Informationen und alle wichtigen Informationen zum Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule
3. Säule - 3. Lebensphase „späte Kindheit – weiterführende Schule“
Diese Lebensphase beginnt mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule und mit den daraus folgenden neuen Herausforderungen und den sich öffnenden Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen. Hier gibt es eine Vielfalt von Themen, die im Arbeitsgremium angegangen und bearbeitet werden. Das Freizeitverhalten der insbesondere jugendlichen Zielgruppe stellt die Notwendigkeit dar, neue lebensweltorientierte Ansätze voranzutreiben, um Jugendliche besser erreichen und sie zeitgerecht begleiten zu können. Somit liegt der Blick in der AG auf einer engmaschigen Verzahnung zwischen Schule und Jugendhilfe zur Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Schulsozialarbeit und den außerschulischen pädagogischen Fachkräften.
Die Mitglieder aus diesem Netzwerk sind Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen weiterführender Schulen, Stadtschulpflegschaft, Kontakt- und Servicestelle Schulabsentismus, außerschulische pädagogische Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Fachkräfte der Verwaltung.
4. Säule - 4. Lebensphase „Übergang Schule-Beruf“
Die Lebensphase am Übergang von der Schule in den Beruf stellt die Schüler*innen häufig vor große Herausforderungen da hier die Weichen für den weiteren Lebensverlauf in entscheidender Weise gestellt werden können. Dies führt nicht selten zu Verunsicherung und Unterstützungsbedarfen bei den jungen Menschen.
„Was können wir gemeinsam tun, um die jungen Menschen noch besser auf die Ausbildung und den Berufseinstieg vorzubereiten und sie darin zu unterstützen?“ ist zur Leitfrage der AG geworden, die mit all den vielen Akteur*innen, die am Übergang Schule-Beruf tätig sind breit aufgestellt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, ein Hilfesystem ohne Doppelungen und Lücken gut im Blick zu haben und dabei bestehende Angebote zu fördern, für den Ausbildungsberuf als gute Alternative zur nächst höheren Schulform zu motivieren und zu werben, das Thema „Stärkung individueller Förderung / Ausbildungsreife“ gemeinsam anzugehen und die rechtskreisübergreifende Netzwerkarbeit voran zu bringen.
Der Übergang Schule-Beruf stellt den letzten Baustein der kommunalen Präventionskette dar.
Die Mitglieder aus diesem Netzwerk sind die StuBo-Koordinator*innen für die Berufliche Orientierung an den weiterführenden Schulen und Berufskollegs, Ahlener Unternehmen und Ausbildungsbetriebe, Willkommenslotsen der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf und Impulse e.V., Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf (KAoA), Kommunales Integrationszentrum Kreis Warendorf, regionale Bildungsträger (SBH West GmbH Niederlassung Münsterland Ost und Bildungsinstitut Münster e.V. Kreis Warendorf), Nachhilfezentrum KGV-Keiner geht verloren e.V., Akteure der Jugendberufshilfe von Wohlfahrtsverbänden und Fachkräfte der Verwaltung.
5. Säule – Netzwerk Kinderschutz
Kinderschutz geht alle an. Fachpersonal in der direkten Arbeit mit Bürger*innen und Familien, ebenso wie Entscheidungsträger*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch weiteren Beteiligten aus Bereichen wie Gesundheit, Recht, freiwilliges Engagement und vielen anderen in Ahlen.
In der Fachgruppe des Netzwerkes arbeiten die unterschiedlichsten Berufsfelder gemeinsam an der Gestaltung von Angeboten für alle, die mit Kindern/Jugendlichen, Familien und Erziehungsberechtigten arbeiten.
Die Landesregierung NRW hat im Mai 2022 das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet, welches die Grundlage für das Netzwerk Kinderschutz ist. Der Gesetzgeber hat im § 9 des Landeskinderschutzgesetzes formuliert, wofür das Netzwerk Kinderschutz dienlich ist und wer daran beteiligt werden muss/ soll.
Es soll die Qualität des Kinderschutzes weiter optimieren und zur noch effektiveren und strukturierteren Zusammenarbeit von allen Akteuren im Kinderschutz führen.
Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum