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FAQ-Liste: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kosten, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit 
 

Sollen für die Baumaßnahme bei den Bürgern die Grund- und Gebäudesteuern erhöht werden?
Antwort: Sicher sind die Grund- und Gewerbesteuern gemeint. Eine Erhöhung der Steuern ist aktuell nicht vorgesehen.

Sind bei der Rückstellung Kosten für Klagen der Anwohner wegen Gebäudeschädigung durch die Baumaßnahmen (Schwingungen bei Gründung) enthalten?           
Antwort: Es wird eine Beweissicherung als Standard durchgeführt. Schäden sind versichert.

Kann sich die Stadt eine Sanierung oder die Neubauten Stadthalle/Bürgerforum überhaupt leisten? 
Antwort: Grundsätzlich kann sich die Stadt Ahlen das Projekt Bürgercampus u.a. durch zukünftige Energie-Einsparungen und Bewirtschaftungen aber auch durch öffentliche Fördermittel leisten. Die Finanzierung bei diesem Projekt ist aber vielschichtig und komplex, so dass die Verwaltung dieses Thema in einer eigenen Vorlage (VO/0963/2023) detailliert behandelt hat.  

Wie stehen die Chancen, öffentliche Fördermittel zu bekommen? 
Antwort: Es wurden Fördermittel für folgende Maßnahmen bewilligt: 
- Städtebauförderung für die Planungskosten des Stadthauses in Höhe von 4.459.000,00 € 
- Förderung durch die KFW für die Erstellung des Stadthauses als Effizienzgebäude 40 EE in Höhe von 1.358.000,00 €

Wird aufgrund der Kosten für das Rathausprojekt an anderen Stellen in der Stadt gespart werden müssen? 
Antwort: Nach aktueller Haushaltslage wird die Investition ohne erkennbare Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu leisten sein. Das bedeutet auch, dass die so genannten „freiwilligen Leistungen“ der Kommune, zum Beispiel im Bereich Kultur, nicht unter der Sanierung bzw. dem Neubau des Rathauses leiden werden. 

Wenn das Bürgerforum künftig mehr Raum bietet als die Stadthalle – ist es dann in der Unterhaltung auch teurer? 
Antwort: Im Gegenteil. Der jährliche Zuschussbedarf wird sich aufgrund des energetisch effizienteren und vor allem auch betriebslogistisch vorteilhafter zu betreibenden Gebäudes reduzieren.

Ist im neuen Bürgerforum Fremdgastronomie möglich? Könnten zum Beispiel „Starbucks“ oder das „Alex“ als Pächter gewonnen werden? 
Antwort: Der Betrieb eines Cafés, Bistros oder Restaurants im Bürgerforum ist grundsätzlich durch einen Dritten zulässig. Das aktuelle Konzept sieht einen Betreib durch die Stadthallen GmbH vor.

Sind bei dem Neubau von Rathaus und Bürgerforum Synergieeffekte vorgesehen? 
Antwort: Ja, die derzeitige Planung sieht es vor, dass der große Saal des Bürgerforums auch als Ratssaal genutzt werden kann. Des Weiteren werden die Sitzungssäle II und III des jetzigen Rathauses zukünftig im 2. OG des Bürgerforums ihren Platz finden. Eine Buchung der jeweiligen Räume kann durch die Mitarbeitenden des Stadthauses sowie durch die Mitarbeitenden des Bürgerforums/Stadthallen GmbH vorgenommen werden. 

Gestaltung, Konstruktion, Städtebau 

Warum erhält Ahlen nur noch viereckige gesichtslose Bauten?
Antwort: Wir leben in einem Zeitalter mit teilindustrialisierten Bauen.

Das Bürgerforum soll für Veranstaltungen mit 1000 Personen ausgelegt sein. Die Veranstaltungsteilnehmer werden nicht nur aus Ahlen kommen. Wo parken dann ca. 500 Fahrzeuge?
Antwort: Die Anzahl der in der Planung ausgewiesenen Parkplätze wird im Zuge des Genehmigungsverfahren durch die Bauordnung geprüft Des Weiteren ist die Anzahl der realisierten Parkplätze  nach Ansicht der Stadthalle ausreichend. Zusätzlich wird es in fußläufiger Entfernung zum Bürgercampus einen neuen Parkplatz an der Südbrede, geben. 

Warum kann das Rathaus nicht einfach bleiben wie es ist? 
Antwort: Das inzwischen 46 Jahre alte Rathaus ist in einem schlechten baulichen Zustand, Teile des Gebäudes sind aufgrund bautechnischer Mängel gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nutzbar. Auch eine zeitgemäße Klimatisierung des 1977 eröffneten Rathauses ist nicht möglich, worunter Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher gleichermaßen leiden. Im Sommer wird es in den Räumen zum Teil sehr heiß, im Winter sehr kalt. Des Weiteren ist die aktuelle Nutzung des Wersewassers, durch die bestehenden haustechnischen Anlagen (Wärmetauscheranlage), nur noch bis Mitte 2025 erlaubt. Ebenso gibt es derzeit eine bis 2029 begrenzte wasserrechtliche Erlaubnis, das anfallende Oberflächenwasser des Stadthallenparkplatzes sowie des Stadthallendaches in die Werse einzuleiten. Nach Ablauf der Fristen müssten für das bestehende Rathaus neue Genehmigungen eingeholt werden, was nur mit großen baulichen Eingriffen in den Bestand möglich wäre.

Gibt es alternative Standorte? 
Antwort: Diskutiert wurde in der Vergangenheit über mehrere möglichen Alternativen, unter anderem über das ehemalige Werksgelände der Firma Nahrath an der Industriestraße. Der jetzige Rathaus-Standort überzeugt vor allem mit guter Erreichbarkeit sowohl für Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs als auch mit seiner direkten Verbindung zur Innenstadt und seiner Nähe zur Werse. Das Quartier kann auf diese Weise weiter aufgewertet werden und gewinnt an Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger.

Wird der Neubau kleiner ausfallen als das bestehende Rathaus? 
Antwort: Ja, das neue Stadthaus hat eine Nutzfläche von ca. 4.630 Quadratmetern verteilt auf maximal fünf Geschosse in Nord-Süd-Ausrichtung. Das bestehende Rathaus hat eine Nutzfläche von ca. 5.475 Quadratmetern (ohne Ratssaal und Sitzungssäle). 
Die kompakte und energieeffiziente Bauweise senkt die Betriebs- und Nutzungskosten im Vergleich zum bestehenden Rathaus erheblich. Auch die Bauunterhaltung wird damit einfacher sein.

Wer zieht in das neue Rathaus ein? 
Antwort: Es werden rund 290 Mitarbeitende aller Verwaltungsbereiche, die nicht am Standort des neuen Baubetriebshofs arbeiten, in das neue Stadthaus einziehen. Das sind neben den Mitarbeitenden aus dem derzeitigen Rathaus auch die Mitarbeitenden des Baudezernats sowie des Rechnungsprüfungsamtes (derzeit am Kirchplatz). Außerdem haben die Ratsfraktionen dort ihre Büros.

Was geschieht, wenn die Verwaltung künftig weniger Mitarbeitende zählt, zum Beispiel aufgrund des technischen Fortschritts? 
Antwort: Um flexibel auf Personalschwankungen und den damit verbundenen Raumbedarf reagieren zu können, wird der Neubau so konzipiert, dass die Vermietung einzelner Gebäudeteile oder Etagen möglich ist. Größere Sitzungs- und Konferenzräume sind im neuen Bürgerforum integriert und können von den Mitarbeitenden im Stadthaus über ein Buchungssystem für Besprechungen reserviert werden. 

Werden innovative Technologien eingesetzt? 
Antwort: Beim Neubau finden dem Stand der Technik entsprechende moderne und energetisch effiziente Technologien Anwendung. Unkalkulierbare Techniken mit „Pilotcharakter“ sind nicht Teil der Planungen.

Bekommt der Rathausneubau wieder eine Glasfassade? 
Antwort: Die Fassade besteht aus weitgehend einheitlichen Fensterelementen und einer davor befestigten Vorhangfassade aus Beton-Fertigteilen. Jedes Fensterelement erhält einen außenliegenden, motorisch betriebenen Sonnenschutz, welcher von den Mitarbeitenden angesteuert werden kann.

Können im neuen Rathaus die Fenster geöffnet werden? 
Antwort: Ja, die notwendige Belüftung der Büros und Besprechungsräume wird zwar über zwei zentrale Lüftungsanlagen sichergestellt, jedoch sind zusätzlich je Einzelbüro zwei Öffnungselemente vorgesehen. Ein Doppelbüro hat drei Öffnungselemente. Um den Wärmeeintrag im Sommer, bzw. Kälteeintrag im Winter bei geöffnetem Element zu minimieren, haben die Elemente ein Breite von ca. 25 cm im geöffneten Zustand. 

Wird der neue Rathauskomplex barrierefrei? 
Antwort: Barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel mit Geh- oder Sehstörungen, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollatoren, sich problemlos im öffentlichen Raum bewegen können. Sie ist selbstverständlich zwingend in alle Planungen einzubeziehen. Im Zuge der Stellung des Bauantrages wurde gem. §9a BauPrüfVO ein Barrierefrei-Konzept erstellt.

Wie groß wird das Bürgerforum? 
Antwort: Vorgesehen sind im Erdgeschoss ein rund 775 Quadratmeter großes Foyer, ein 520 Quadratmeter großer Saal mit etwa 600 möglichen Sitzplätzen sowie ein kleinerer Saal mit 285 Quadratmetern und circa 300 Sitzplätzen. Diese Bereiche können getrennt voneinander, aber auch zusammenhängend genutzt werden, was ein Höchstmaß an Flexibilität bedeutet. Außerdem wird es einen Gastronomiebereich mit eigenem Eingang, einen Konferenzbereich, in dem auch Ausschüsse der Stadt Ahlen tagen, sowie Technik- und Verwaltungsräume geben.
Des Weiteren befindet sich im 2.OG des Bürgerforums mit sechs Räumen ein Teilbereich der VHS. 

Würde ein neues Bürgerforum mehr Gästen Platz bieten als die heutige Stadthalle? 
Antwort: Ja, zurzeit sind bei Bestuhlung der Stadthalle 833 Gäste möglich. Künftig können bei Zusammenschaltung des großen und des kleinen Saals Veranstaltungen mit 1.000 Besucher durchgeführt werden. Ohne Bestuhlung würden 1.600 Besucher Platz finden.

Wird es im Umfeld des Rathauses geeignete Freiflächen für Veranstaltungen geben? 
Antwort: Es wird unter anderem einen gemeinsamen Parkplatz zwischen beiden Gebäuden geben, der ansprechend und grün gestaltet ist. Die beiden Gebäude werden zudem durch neu angelegte Grün- und Uferflächen an der Werse fußläufig miteinander verbunden. Auf diese Weise entstehen zusätzliche Freiflächen, die für Veranstaltungen wie zum Beispiel „Ahlen karibisch“ sehr gut nutzbar sind. Die aktuelle Planung steigert die Qualität des Außenraumes und seine Aufenthaltsqualität. Zudem erhält der Gastronomiebereich des Bürgerforums, gut sichtbar vom Campus und Friedrich-Ebert-Str., eine Terrasse mit Blick zur Werse 
Darüber hinaus bietet der neu gestaltete Stadtpark in fußläufiger Entfernung eine entsprechende Szeneflächen mit Podest und Sitzstufen für unterschiedlichste Veranstaltungen. 

Wie genau erfolgt der mögliche Abriss der Gebäude? 
Antwort: Hierzu gibt es noch keine Detailplanungen. Fest steht aber, dass der Abriss erst nach Errichtung und Bezug der neuen Gebäude erfolgen soll, somit frühestens im Jahr 2026. In der Kostenrahmenschätzung ist ein „konventioneller Rückbau“ in Ansatz gebracht worden, eine Sprengung der Gebäude ist nicht vorgesehen. Es wird selbstverständlich darauf geachtet, dass auftretende Einschränkungen bzgl. der Nachbarschaft bzw. des Verkehrs so gering wie möglich gehalten werden.

Welche Parkmöglichkeiten gibt es während der Bauphase? 
Antwort: Im Sommer 2023 wird im Zuge der Umgestaltung des Schulhofs der Albert-Schweitzer-Schule, Innenstadtnah eine neue und dauerhafte Parkmöglichkeit mit etwa 66 Stellplätzen geschaffen. Vor der Stadtbücherei wurden bereits 19, auf der Wiese an der Friedrich-Ebert-Str. bereits 57 Stellplätze hergestellt. Des Weiteren wurden in der Hospitälergasse zusätzliche 3 Stellplätze hergerichtet.

Stehen künftig ausreichend Parkplätze zur Verfügung? 
Antwort: Für Autofahrer ist das Rathaus auch künftig mit dem Standort an der Westenmauer als Hauptverkehrsstraße sehr gut angebunden. Die Planung sieht auf dem Bürgercampus eine Stellplatzanlage mit 150 Stellplätzen vor. Zudem wird ab Sommer 2023 in fußläufiger Entfernung, im Zuge der Umgestaltung des Schulhofes der Albert-Schweitzer-Schule, eine Stellplatzanlage mit 66 Stellplätzen hergestellt.

Findet sich die Grundidee, die durch die Werse getrennten Stadtteile mit dem Rathaus zu verbinden, in den aktuellen Planungen wieder? 
Antwort: Ja, die Planung sieht es vor, die Wegeführung aus der Innenstadt, von der Straße Alter Hof über eine, den Bürgercampus querende Grünachse mit anschließender Brücke, auf die andere Werseseite fortzusetzen. 

Wird der Verlauf der Werse im Rathausumfeld renaturiert? 
Antwort: Es ist geplant, nach Rückbau des Rathauses die Werse im Bereich zwischen den Brücken Friedrich-Ebert-Str. und Westenmauer zu renaturieren. Erste Gespräche mit dem Wasser- und Bodenverband Ahlen-Beckum haben bereits stattgefunden.

Wie ist das Rathaus gegründet? Kann diese Gründung auch für den Neubau genutzt werden? 
Antwort: Eine Gründung ist die konstruktive und statische Ausbildung des Übergangs zwischen Gebäude und Boden. Das Ahlener Rathaus ruht aufgrund seiner Nähe zur Werse und des somit nur gering belastbaren Baugrundes auf so genannten Bohrpfählen, die die eigentliche Bodenplatte tragen. Ein Gebäude mit anderem Grundriss benötigt eine eigene Gründung. Würde man versuchen, die alte Gründung bzw. Teile davon zu nutzen, müsste man sich stark am bisherigen Grundriss orientieren, was die Gestaltungsfreiheit stark einschränkt. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die über 40 Jahre alten Bodenplatten sowieso erneuert werden müssen.

Welches Mitspracherecht haben die Bürgerinnen und Bürger? 
Seit 2013, zuletzt im März 2023 hat es regelmäßig Veranstaltungen gegeben, um über die laufenden Planungen rund um das Rathaus zu informieren. Der Bürgerdialog wird fortgesetzt. Außerdem wird es zu einzelnen Fachthemen, zum Beispiel zu künftigen kulturellen Angeboten im Bürgerforum bzw. der Stadthalle, entsprechende Fachdialoge geben, zu denen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

Umwelt, Klimaschutz 

Warum wird - entgegen Ratsbeschluss - nicht im Passivhausstandard gebaut? 
Antwort: Passivhäuser habe sich im öffentlichen Hochbau aus wirtschaftlichen, technischen und funktionalen Gründen nicht durchgesetzt, Die Mehrkosten betragen ca. 15-20%. 
Zudem hat sich in der allgemeinen Diskussion der Fokus auf erneuerbare Energien verschoben. Die geplante Gebäudehülle des Stadthauses erfüllt die Anforderung an ein KfW40 Gebäude und damit eine der höchsten Energiestufen in Deutschland. 
Dieses Anforderungsniveau ist mit dem des Passivhauses vergleichbar. Das Gebäude wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Verbindung mit einer großen Photovoltaikanlage versorgt. Dies stellt die aktuell effizienteste Wärmeerzeugung dar, die auch möglich ist. Zudem können mit dem geplanten KfW40-EE Gebäude erhebliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Ein KfW40-EE Gebäude benötigt lediglich 40 Prozent des Primärenergiebedarfs gegenüber dem gesetzlichen Standard. EE zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs erbringen, der für die Wärme- und Kälteversorgung nötig ist.

Kann die Wasserenergie der Werse für das Rathaus genutzt werden? 
Antwort: Das geht aufgrund der zu geringen Fließgeschwindigkeit und der Temperatur des Wassers nicht. Des Weiteren ist die Genehmigung zur Nutzung der Werse zur Temperierung des Rathauses nur noch begrenzt gültig. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde (Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz), wird einer weiteren vergleichbaren Gewässerbenutzung dieser Art nicht zugestimmt.
Grundsätzlich ist der Einsatz regenerativer Energien in Form von Photovoltaik und Wärmepumpen bei der Planung des Stadthauses und des Bürgerforums ein wichtiges Thema und bereits in die Planung mit eingeflossen.

Wie ist der Energie- und Ressourcenverbrauch sprich der "Grauen Energie" für den Abbruch/Neubau und andererseits der Sanierung? 
Antwort: Für den Plan A und Plan B wurde eine CO2-Bilanzierung erstellt, vgl. nachfolgende Abbildung. Der Plan B weist diesbezüglich deutliche Vorteile auf. Sollten ergänzende Investitionen in die Nachhaltigkeit der Gebäude erfolgen, wäre dies für beide Varianten (Plan A und B) grundsätzlich möglich.

Grafik

Ist bei einem Abbruch von Rathaus und Stadthalle mit viel Lärm, Staubbildung und möglicherweise sogar Erschütterungen zu rechnen, die nahe gelegene Gebäude schädigen könnten? 
Antwort: Baulärm lässt sich weder bei Sanierung noch bei Abbruch und Neubau vermeiden. Er wird sich im üblichen und bekannten Rahmen auch anderer Baustellen bewegen. Vorgesehen ist keine Sprengung, sondern ein konventioneller Rückbau. Der Einsatz von Wasser und anderen Hilfsmitteln halten die Staubbildung so gering wie möglich. Dafür garantieren hochspezialisierte, technisch bestens ausgerüstete Unternehmen. Sie führen Abbrucharbeiten – auch von höheren Gebäuden in dicht bewohnten Gebieten – tagtäglich aus, ohne das angrenzende Bestandsgebäude Schaden nehmen.


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