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Ehrung von verdienten Persönlichkeiten

Satzung zur Ehrung von verdienten Persönlichkeiten in der Stadt Ahlen vom 29.10.1996

Aufgrund der §§ 7, 34 und 41 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 (GV NW S. 124), hat der Rat der Stadt Ahlen in seiner Sitzung am 28.10.1996 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Ehrungen

Die Stadt Ahlen ehrt Persönlichkeiten und Bürger/-innen durch Verleihung
des Ehrenbürgerrechtes,
einer Ehrenbezeichnung,
der Ehrenmedaille,
einer Ehrengabe,
eines Ehrenzeichens.

§ 2
Ehrenbürgerrecht

Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Ahlen besonders verdient gemacht haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.

§ 3
Ehrenbezeichnung

Personen, die mindestens 25 Jahre Ratsmitglied oder Ehrenbeamter der Stadt Ahlen waren, kann nach dem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verliehen werden.

Als Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Bürgermeister kann die Bezeichnung "Altbürgermeister" oder "Ehrenbürgermeister", für ausgeschiedene Ratsmitglieder die Bezeichnung "Ehren-Ratsmitglied"  und für ausgeschiedene Ehrenbeamte im Bereich der Freiw. Feuerwehr die Bezeichnung "Ehren-Wehrführer" oder "Ehren-Stadtbrandmeister" verliehen werden.

§ 4
Ehrenmedaille

Persönlichkeiten, die sich um das Wohl und Ansehen der Stadt Ahlen auf politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, kulturellem, sozialem oder sonstigem Gebiet in hervorragender Weise verdient gemacht haben, kann eine Medaille des ältesten Siegels der Stadt Ahlen von 1255 verliehen werden.

Die Medaille hat einen Durchmesser von ca. 6,1 cm und zeigt das Bild der Stadt, den Kirchenpatron der ursprünglichen Pfarrkirche und das Wappen der Stadt. Die Umschrift des Siegels lautet

"SIGILLUM BURGENSIUM IN ALEN OP"

und bedeutet "Siegel der Bürger der Stadt Ahlen".

§ 5
Ehrengabe

Personen, die mindestens 15 Jahre Ratsmitglied oder Ehrenbeamter der Stadt Ahlen sind bzw. waren, werden mit der Rats-Medaille sowie einer Ehrengabe nach freier Wahl geehrt. Alle weiteren 5 Jahre erfolgt eine Ehrung mit einer Ehrengabe nach freier Wahl. Der Wert der Ehrengabe wird durch den Bürgermeister für alle Ehrungsfälle festgelegt.

Die Medaille von der Künstlerin Anita Blum-Paulmichl wird aus Bronze gefertigt und mißt ca. 7,3 cm im Durchmesser. Die Vorderseite zeigt die "Alte Kirche" sowie einen  Ausschnitt von einem Markttage. Eingefaßt ist die Medaille mit den Worten:

"SI VIS PACEM COLE IVSTITIAM",

d. h. "Willst Du den Frieden, so übe Gerechtigkeit".

§ 6
Ehrenzeichen

Mitglieder, die aus dem Rat der Stadt Ahlen ausscheiden und dem Rat der Stadt Ahlen mindestens eine Legislaturperiode angehörten, erhalten  nach einer  Mitgliedschaft im Rat von

bis zu 20 Jahren = Ehrenzeichen "Dynamisches A",

bis zu 30 Jahren = Ehrenzeichen "Dynamisches A" mit einem Diamanten (0,02 Carat),

über 30 Jahren = Ehrenzeichen "Dynamisches A" mit einem Diamanten (0,05 Carat).

§ 7
Verfahren

Vorschlagsberechtigt  sind die Fraktionen des Rates der Stadt Ahlen und der Bürgermeister. Die Vorschläge der Fraktionen sind schriftlich an den Bürgermeister zu richten und zu begründen.

Über die Verleihung oder Entziehung des Ehrenbürgerrechtes und über die Entziehung der Ehrenbezeichnung entscheidet der Rat der Stadt Ahlen in öffentlicher Sitzung mit  einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Über die Verleihung der Ehrenbezeichnung und die Verleihung und Entziehung der Ehrenmedaille entscheidet der Rat der Stadt Ahlen in öffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit. Die Ehrung kann entzogen werden, wenn sich der Geehrte durch sein Verhalten gegenüber der Allgemeinheit, den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten oder wegen seines ungebührlichen Lebenswandels dieser Ehrung als unwürdig erweist.

Die als Ratsmitglied oder Ehrenbeamter in der Stadt Ahlen verbrachten Zeiten können zusammengerechnet werden. Dies gilt auch für Zeiten vor der kommunalen Neugliederung. Tätigkeiten, die in einer anderen Gemeinde als Ratsmitglied oder Ehrenbeamter ausgeübt wurden, sind für die Verleihung einer Ehrenbezeichnung nicht anrechnungsfähig.

Über alle Ehrungen wird eine Urkunde über den Grund der Verleihung ausgestellt, die vom Bürgermeister unterzeichnet  wird. Die Ehrungen  werden vom Bürgermeister in feierlicher Form in einer öffentlichen Sitzung des Rates vorgenommen.

Ehrenbürger i.  S. des  § 2  werden in  das Goldene  Buch der  Stadt  Ahlen eingetragen.

Beim Tode des Geehrten bleiben die Ehrengaben im Eigentum der Erben. Das Recht, die Ehrengaben zu tragen, steht nur dem Geehrten zu. Die Ehrengaben dürfen weder verschenkt noch veräußert werden.

Die Ehrung begründet keinerlei Rechte und Pflichten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ehrung.  

§ 8
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.1995 in Kraft.


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