Seit dem Kita Jahr 2014/15 gewährt das Land NRW dem Jugendamt einen Zuschuss, um Kitas und Familienzentren finanziell zu unterstützen, die in ihrer Einrichtung einen hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses haben. Grundlage ist die Änderung des Kinderbildungsgesetzes (und weitere Gesetze) vom 17.6.2014. So entstehen "plusKITA" nach §16a KiBiz.
Auch wir erfüllen diese Kriterien und tragen seit dem 01.08.2020 die Bezeichnung "plusKITA".
Eine pädagogische Fachkraft unterstützt diese Kinder in besonderem Maße durch gezielte Angebote und Projekte und bindet diese in den Alltag ein. Um eine Nachhaltigkeit zu erreichen, werden auch die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einbezogen. Ziel ist es, dass die Eltern ihre Kinder in den einzelnen Bildungsprozessen besser begleiten können. Dabei geht es insbesondere um alltagsrelevante Themen, niederschwellige Aufgaben und Unterstützung bei der Steuerung und Umsetzung der Organisationsabwicklung.
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