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Europawahl

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen für fünf Jahre gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
  • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen.

Wahlberechtigt auf Antrag sind auch die Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger) und erstmalig in Ahlen wählen möchten. Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss gestellt werden. Ansonsten bleiben die Unionsbürger in ihrem Heimatland wahlberechtigt. Wer als Unionsbürger bereits in Ahlen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei vorhergehenden Europawahlen gestellt hat, braucht den Antrag nicht erneut stellen.


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