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Jugendförderung
Foto: Spielplatz mit Klettergerüst als Piratenschiff
Stadt Ahlen

Die Leistungen und Angebote der Jugendförderung basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der Paragrafen:

  • § 11 (Jugendarbeit),
  • § 12 (Förderung der Jugendverbände),
  • § 13 (Jugendsozialarbeit) und
  • § 14 (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) des Sozialgesetzbuchs 8.

Das Angebot der Jugendförderung in Ahlen ist weit gefächert und umfasst neben den Einrichtungen der Jugendarbeit, auch die Richtlinienförderung zur Unterstützung von Jugendverbänden und freien Trägern, die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zur Unterstützung von jungen Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt, den Jugendschutz mit dem Schwerpunkt der Nutzung digitaler Medien, ebenso die Durchführung von Ferienangeboten. Alle Angebote/ Leistungen lassen sich durch einen Klick auf die einzelnen Punkte aufrufen und bieten weiterführende Informationen.


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