Allgemeines über die Aufgaben der Stadtentwässerung
Die Abwasserbeseitigung, –reinigung und –kontrolle müssen den Umweltanforderungen einer modernen Industriegesellschaft genügen. Diese verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen bei der Stadt Ahlen die Ahlener Umweltbetriebe in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Überwacht wird die Arbeit des Bereiches Stadtentwässerung durch die Wasseraufsichtsbehörden des Kreises Warendorf und der Bezirksregierung in Münster.
Die Stadtentwässerung nimmt mit über 30 Mitarbeiter/innen die Aufgabe der Abwasserbeseitigung im gesamten Ahlener Stadtgebiet wahr: Die Abwässer aus den meisten Haushalten und Gewerbe- und Industriebetrieben werden über die Kanalisation gesammelt und zu den Klärwerken transportiert, wo mit Hilfe modernster Anlagentechnik die Reinigung erfolgt. In Ahlen sind rund 95 Prozent der Einwohner an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die restlichen Grundstücke entsorgen ihr Abwasser dezentral über Kleinkläranlagen.
In Ahlen fließen Jahr für Jahr rund 6,5 Millionen Kubikmeter Abwasser durch das rund 380 Kilometer lange Kanalnetz zu den Klärwerken. Das im Klärwerk gereinigte Abwasser wird wieder in öffentliche Gewässer eingeleitet, gelangt also in den natürlichen Kreislauf zurück. Die Ahlener Umweltbetriebe betreiben die Zentralkläranlage "Wersedamm" für die Stadtteile Ahlen, Vorhelm und Tönnishäuschen. Mit Hilfe einer Pumpstation des Lippeverbandes wird das Abwasser des Ortsteils Dolberg zur Kläranlage "Hamm-Uentrop" des Lippeverbandes befördert und dort gereinigt.
Die Stadtentwässerung nimmt im Einzelnen folgende Aufgaben wahr:
- Planung und Ausführung von Baumaßnahmen an Kanälen, Sonderbauwerken und Klärwerken
- Betrieb, Überwachung und Reinigung des Ahlener Kanalsystems sowie Schadensbeseitigung
- Betrieb des Ahlener Klärwerkes und der Pumpstationen
- Beratung bei der Grundstücksentwässerung
Die Zuordnung der einzelnen Aufgabengebiete entnehmen Sie bitte unserem Organigramm.
Auf der Seite www.wasser-lexikon.de finden Sie eine Schlagwortsammlung zum Thema Wasser, die Ihnen einige fachliche Ausdrücke erläutert. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Das Ahlener Kanalnetz
Bei Entwässerungssystemen wird zwischen Mischkanalisation und Trennkanalisation unterschieden.
Mischkanalisation bedeutet, dass Schmutzwasser und Regenwasser zusammen durch einen gemeinsamen Kanal fließen. Da von den Kanälen und Kläranlagen aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nur eine bestimmte Abwassermenge aufgenommen werden kann, ist es erforderlich, an bestimmten Stellen in der Mischwasserkanalisation sogenannte Regenentlastungsanlagen anzuordnen.
Bei diesen Entlastungsanlagen wird der Teil des Abwassers, der bei Regenfällen nicht mehr in der Kanalisation abgeleitet werden kann, unter festgelegten Bedingungen einem Gewässer zugeleitet oder in Regenbecken zwischengespeichert und zeitverzögert zur Kläranlage abgeleitet. Nur bei sehr starken Regenfällen kommt es zu einer solchen Einleitung in Gewässer. Insgesamt sind im Ahlener Mischentwässerungssystem fünf Regenüberlaufbecken vorhanden.
Die Trennkanalisation, die in Ahlen überwiegt, stellt getrennte Kanäle für Schmutzwasser und Regenwasser bereit. Das Schmutzwasser wird im Klärwerk gereinigt. Das Regenwasser wird, wenn es von Flächen aus Wohngebieten stammt oder nur gering verschmutzt ist, in das nächstgelegene Oberflächengewässer (Bach, Teich o. ä. ) eingeleitet. Bei stärkerer Verschmutzung muss es vor der Einleitung in einem Regenklärbecken vorgereinigt werden. Das ist bei Gewerbe- und Industriegebieten der Fall (derzeit fünf Regenklärbecken). Damit die Gewässer hydraulisch nicht überlastet werden, wird das Regenwasser häufig in sogenannten Regenrückhaltebecken zwischengespeichert und langsam dem Gewässer zugeführt. Das Abwasserwerk betreibt derzeit zwölf Regenrückhaltebecken.
Aus diesem Grund darf natürlich kein Schmutzwasser in den Regenwasserablauf eingeleitet werden. Autowaschen am Straßenrand oder Ausgießen des Putzeimers in den Gully verschmutzen direkt das nächste Gewässer und sind deshalb nicht erlaubt!
Umgekehrt belastet falsch in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitetes Regenwasser und Grundwasser unnötig die Kläranlage, was zu erhöhten Strom- und Chemikalienverbrauch sowie erhöhten Abwasserabgaben beiträgt. Diese vermeidbaren Mehraufwendungen führen unweigerlich zu einer Gebührenerhöhung, die jeder Bürder mitzutragen hat. Die Dichheit der Kanalisation, auch auf den Privatgrundstücken, hat somit einen hohen Stellenwert.
- Mischwasserkanäle: rd. 38 km
- Schmutzwasserkanäle: rd. 175 km
- Regenwasserkanäle: rd. 152 km
- Druckrohrleitungen: rd. 15 km
- Das Ahlener Kanalnetz (Hauptkanäle) ist somit rund 380 km lang.
- 1900 bis 1929 rd. 4 % der Kanäle
- 1930 bis 1959 rd. 22 % der Kanäle
- 1960 bis 1979 rd. 42 % der Kanäle
- 1980 bis 1999 rd. 18 % der Kanäle
- ab 2000 rd. 14 % der Kanäle
Aus dem Baujahren lassen sich Rückschlüsse auf die Aufgaben des Abwasserwerkes ziehen: Die öffentliche Kanalisation muss laufend überprüft und gereinigt werden. Wenn nötig, führt das Abwasserwerk Reparaturen und Sanierungen durch.
Wann und wie müssen Baumaßnahmen durchgeführt werden?
Die Stadt Ahlen ist, wie alle anderen Gemeinden auch, gesetzlich verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu sorgen. Dazu hat sie die notwendigen Abwasseranlagen, also Kanäle und Kläranlagen, nicht nur zu bauen und zu unterhalten, sondern auch den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" anzupassen. Die durchzuführenden Baumaßnahmen dienen der Erweiterung (neue Wohn- und Gewerbegebiete) und der Erhaltung des Kanalnetzes.
Bevor mit der eigentlichen Baumaßnahme begonnen werden kann, sind teilweise sehr umfangreiche Planungs- und Entwurfsarbeiten erforderlich:
- Vermessungsarbeiten,
- wassertechnische Berechnungen für Kanäle und Sonderbauwerke, z.B. der Nachweis des bestehenden Kanalnetzes oder die Regenwasserbewirtschaftung,
- Einholen von Erlaubnissen und Genehmigungen bei den Aufsichtsbehörden,
- Abstimmung mit Anliegern, Versorgungsunternehmen und anderen städtischen Einrichtungen.
Das Ergebnis der Planungs- und Entwurfsarbeiten ist die Grundlage für die Ausschreibung und den Bau von Kanälen und Bauwerken. Dazu gehören die Überwachung und die Abrechnung der Bauarbeiten.
Leider lassen sich Verkehrsbehinderungen im Zusammenhang mit unseren Baustellen nicht immer ganz vermeiden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Sie können jedoch sicher sein, dass wir
- nur dann eine Bautätigkeit einleiten, wenn es unbedingt notwendig ist,
- so oft es möglich ist, grabenlos und unterirdisch bauen, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden,
- Anwohner und betroffene Verkehrsteilnehmer zeitnah und ausführlich über mögliche Behinderungen informieren und
- jede vorgesehene Baumaßnahme mit anderen Stellen koordinieren, z. B. mit der Tiefbauabteilung und den Ahlener Stadtwerken.
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