Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
Aufgabengebiet
- Assistenz in allen Bereichen der Kleintierpraxis
Einstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung
Anforderungsprofil
- Du arbeitest gerne im Team, bist offen und zuvorkommend dann bist du bei uns genau richtig!
weitere Informationen
sämtliche Teilzeitmodelle möglich
keine Wochenend-, Not- und Nachtdienste
Brückentage, Feiertage und zw. Xmas und Silvester generell frei
Schulferienzeiten: Urlaub immer möglich
Wir haben bisher IMMER alle Freizeitwünsche der Mitarbeiter auch kurzfristig verwirklichen können
Bezahlung fair nach Tarifvertrag
Ehrlicher und herzlicher Umgang im ganzen Team
Ausstattung auf Fachtierarzt für Kleintiere - Niveau
Über uns
Wenn ein Haustier krank ist, bieten wir in unserer Kleintierpraxis schnelle Hilfe, vertrauensvolle Beratung und eine umfassende und zielgerichtete Behandlung.
Zu der Sparte der Kleintiere zählen Hunde, Katzen, Kaninchen, Hasen, Meerschweinchen, Frettchen, Hamster, Mäuse, Gerbils, Degus, Vögel usw.
Mit diesem Fachwissen und mehr als 17 Jahren Berufserfahrung, incl. langjähriger Leitung einer Kleintierabteilung kümmern wir uns um Tiere.
Kontakt für Rückfragen/Bewerbung
Dr. Tanja Pollmüller - Fachtierärztin für Kleintiere
Warendorfer Straße 4, 59227
Ahlen
Branchenbuch-Eintrag
Externe Website
Dr. Tanja Pollmüller Fachtierärztin für Kleintiere
02382 8555144
info@tierarzt-pollmueller.de
Bewerbungsfrist
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 31.12.2025
Impressum und verantwortlich für den Inhalt von Dr. Tanja Pollmüller - Fachtierärztin für Kleintiere
Dr. med. vet. Tanja Pollmüller
Fachtierärztin für Kleintiere
Warendorfer Straße 4
59227 Ahlen
Kontakt:
Telefon: 02382 – 8 555 144
E-Mail: info@tierarzt-pollmueller.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 306323005
Aufsichtsbehörde / Zuständige Tierärztekammer:
Tierärztekammer Westfalen-Lippe
(http://www.tieraerztekammer-wl.de)
Goebenstr. 50, 48159 Münster
Berufsbezeichnung: Tierärztin
Approbation gem. § 4 Bundes-Tierärzteordnung erteilt am 11.05.2006 von der Regierung von Oberbayern
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