Eine Bereitschaft ist eingerichtet, damit erforderliche Arbeiten der Wahlbehörde erfolgen können. Dazu gehören unter anderem die Erteilung von Wählbarkeitsbescheinigungen oder die Überprüfung von Unterstützungsunterschriften.
Vorbereitende Wahlhandlungen können erledigt werden:
23., 27. und 30. Dezember: 8 bis 12.30, Rathaus Raum E02
24., 28. und 31. Dezember: 9 bis 12 Uhr, telefonisch 0 23 82 59 795
Die Bereitschaft des Wahlamtes ist ausschließlich für die vorgenannten Zwecke eingerichtet. Für alle sonstigen Angelegenheiten steht die Stadtverwaltung wieder ab dem 2. Januar zur Verfügung.