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Verwaltung entwickelt Vorschlag für Spielplatz am Rittmeiers Hof

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In der vergangenen Woche wurde der Spielplatz am Rittmeiers Hof abgebaut, da die Spielgeräte nicht mehr dem Sicherheitsstandard entsprachen. Im Anschluss daran erreichten die Stadt Ahlen zahlreiche Rückmeldungen der Anwohnerschaft, die sich für einen Erhalt des Spielplatzstandortes einsetzen.

Im Spielplatzkonzept der Stadt Ahlen aus dem Jahr 2016 wurde beschlossen, dass im Umkreis von jeweils 350 Metern um die Spielplätze die Versorgung für die Haushalte in Ahlen gewährleistet werden soll. Im Spielplatzbezirk des Ahlener Westens, in dem der Spielplatz Rittmeiers Hof liegt, soll die Versorgung über die sanierten Spielplätze am Oestricher Weg und an der Elisabeth-Tombrock-Straße erfolgen. Somit wäre der Spielplatz am Rittmeiers Hof zur Versorgung der Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr notwendig. 

Bei der Jahreskontrolle der Kinderspielplätze in Ahlen im Spätsommer dieses Jahres durch einen sachverständigen Spielgerätekontrolleuer wurden dort erhebliche Mängel wie morsche Standpfosten, Unterzüge und Bodenbeläge am großen Spielgerät identifiziert. Zudem eine beginnende Fäulnis am mittleren Pfosten des 3-fach Recks und Fäulnis im unteren Bereich des umgebenden Holzzaunes. Da die Holzzersetzung an den tragenden Teilen des großen Spielgerätes einen weitreichenden Umfang hatte, wurde das Gerät als nicht mehr verkehrssicher eingestuft und von der Fachabteilung abgebaut. 

Beim Abriss des Gerätes zeigte sich der große Umfang der Fäulnis, denn die Holzteile zerfielen beim Herausziehen mit dem Minibagger. Es war nicht einmal eine Säge für das Zerlegen beim Abbau erforderlich. Die Schäden an Reck und Zaun sind bezogen auf die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer derzeit noch tolerierbar. „Reparaturen und nötiger Ersatz sind hier jedoch auch absehbar“, erklärte Robert Schmäing vom Grünflächenamt.

Die regen Rückfragen der Anwohnerinnen und Anwohner zum Abbau der Spielgeräte am Rittmeiers Hof und dem Erhalt des Spielplatzes veranlasst die Verwaltung aktuell dazu, einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu entwickeln.

Aufgrund der anstehenden Feiertage und Urlaubszeit kann erst zu Beginn des neuen Jahres ein Vorschlag an die Anwohnerschaft formuliert werden, mit dem das weitere Vorgehen vorgeschlagen und kommuniziert werden soll.


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