Der Baubeginn wurde am 6. November angezeigt, der Prüfbericht des Prüfstatikers lag, mit einzelnen Hinweisen, seit dem 2. August vor. „Damit liegt kein Versäumnis der Verwaltung vor“, betont der Stadtbaurat.
Außerdem lagen die erforderlichen Sachverständigenbescheinigungen für Schall- und Wärmeschutz und die Bescheinigung über die Prüfung der Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes vor. „Der Prüfstatiker hatte Anmerkungen zur eingereichten Bohrpfahlstatik", erklärt Thomas Köpp genauer. „Dadurch musste diese durch den Statiker sowie den Spezialtiefbauer umgearbeitet werden."
Die neue Werk- und Montageplanung ist seit dem 4. Dezember vom Prüfstatiker freigegeben.