Anhand einer Fehlerliste werden nun erhebliche Abweichungen mit den Änderungsbescheiden Anfang Februar berichtigt. Geringfügige Abweichungen bis zu 10 Kubikmeter gegenüber dem für 2023 abgerechneten Verbrauch werden automatisch mit den Jahresbescheiden im kommenden Jahr berücksichtigt. „Für Bescheidempfänger besteht damit kein Handlungsbedarf“, sagt Hillebrand und bittet den Fehler zu entschuldigen.
Für Rückfragen steht der Fachbereich unter den Rufnummern 59 307/59 308/59 329/59 306 oder per Mail unter grundbesitzabgaben@stadt.ahlen.de gern zur Verfügung.