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Osterfeuer mit Vorsicht abbrennen

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Bis Dienstagvormittag sind beim Ordnungsamt der Stadt Ahlen 45 öffentlich zugängliche Osterfeuer angemeldet worden. Die jüngsten Niederschläge und weitere bis Ostern angekündigte Regenschauer tragen dazu bei, dass sich die Trockensituation der letzten Wochen entspannt. Um zu verhindern, dass sich Osterfeuer unbeabsichtigt ausbreiten und zu Schäden führen, weist das Ordnungsamt auf einige Sicherheitsvorkehrungen hin.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung für Brauchtumsfeier verlangt von Veranstaltern, die Feuerstelle auf eine Fläche von 5 Metern im Durchmesser zu begrenzen. Das aufgeschichtete Brenngut darf eine Höhe von 3,50 Meter nicht übersteigen. Die Haufen müssen von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der von Schlagabraum und ähnlichen brennbaren Stoffen frei ist. Von Waldrändern ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. 

Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden; ein in Gang gesetztes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen. Der Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder durch Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird. Das Feuer ist ständig von zwei Personen, von denen eine mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspersonen dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn das Feuer erloschen ist. Noch vorhandene Glut ist so zu übererden, dass auch bei aufkommendem Wind ein Funkenflug auszuschließen ist.

Der Außendienst des Ordnungsamtes wird in den Abendstunden unterwegs sein und stichprobenhaft die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überwachen.

Liste der angemeldeten Osterfeuer


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