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Kommentare zum Lärmaktionsplan sind erwünscht

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Schall wird zu Lärm, wenn er störend, belästigend oder gesundheitsschädigend wirkt. Jedes unerwünschte laute Geräusch kann als Stressfaktor nicht nur die Lebensqualität beeinträchtigen, sondern auch gesundheitliche Probleme hervorrufen. Mit der Lärmaktionsplanung verfolgt die Europäische Union (EU) das Ziel, den Umgebungslärm in belasteten Bereichen zu mindern. Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die zuständigen Behörden, den Umgebungslärm der Hauptverkehrsstraßen zu bewerten und Vorschläge zur Lärmminderung auszuarbeiten.

Alle fünf Jahre müssen die Kommunen Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne überprüfen und überarbeiten. Den aktuellen Entwurf können Bürgerinnen und Bürger jetzt kommentieren.  

Die Stadt Ahlen stellt derzeit den vierten Lärmaktionsplan auf, der den Verkehrslärm an den am stärksten belasteten Hauptverkehrsstraßen analysiert und Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Grundlage ist die aktuelle Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von drei Millionen  Kraftfahrzeugen im Jahr. In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Mai 2024 informierten sich Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse der Lärmkartierung und äußerten sich dazu. 

In der nun folgenden zweiten Phase veröffentlicht die Stadt den Entwurf ihres Lärmaktionsplanes. Er umfasst Lärmkarten sowie eine Analyse der Betroffenheit und zeigt mögliche Strategien auf, wie sich Lärm mindern lässt. 

Der Entwurf des vierten Lärmaktionsplans ist einzusehen über das Beteiligungsportal des Landes NRW.

Bürgerinnen und Bürger können auf der Seite Stellung nehmen zum Planentwurf. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit einer Mail an die Stadt Ahlen zu wenden (stadtplanung@stadt.ahlen.de).


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