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Glasfaserausbau fordert den Verbraucherschutz

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„Der Glasfaser gehört die Zukunft. Das sehen auch wir als Verbraucherzentrale so“, sagt die Leiterin der Ahlener Verbraucherberatungsstelle, Judith Spittler. Dass der Bedarf an schnellem Internet unaufhaltsam steigen wird, gilt als allgemein unumstritten. Der gegenwärtig rasant wachsende Glasfaserausbau verunsichert jedoch auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher.

Steigend sei die Anzahl von Anfragen, die sich um Gedanken drehen wie „lohnt sich das überhaupt, welche Kosten kommen auf mich zu, kann ich den Anbieter dann frei wählen?“ Für Ärger sorgt es zudem, wenn der Ausbau nur zögerlich vorankommt oder Haustürwerber Sturm klingeln. Gemeinsam mit den Breitbandbeauftragten des Kreises Warendorf, Ralf Hübscher und Philipp Heimann, klärt Spittler mit ihrer Kollegin Daniela Kreickmann aus Anlass des Weltverbrauchertages auf.

Ist ein Glasfaseranschluss überhaupt sinnvoll? 
Viele Verbraucher fragen sich, warum sie überhaupt einen Glasfaseranschluss ins Haus legen lassen sollten. Fakt ist, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre stetig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 MBit pro Sekunde vollkommen ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, benötigen heutige Anwendungen, wie zum Beispiel Streaming-Dienste oder Social-Media-Plattformen, eine deutlich höhere Bandbreite. Und dieser Trend setzt sich fort. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaseranschlüsse. „Wer die Möglichkeit hat, sich einen Anschluss kostengünstig ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun“, sagt Ralf Hübscher. Ein späterer Entschluss führt oft zu höheren Kosten. Verbraucher sollten sich daher genau über die unterschiedlichen Kostenmodelle informieren.

Was ist ein „echter“ Glasfaseranschluss? 
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter von Kabelnetzunternehmen immer wieder, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder auch „Gigabit-Anschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss geht bis in die Wohnung und trägt den Namen „Fiber to the home“ („FTTH“, deutsch: „Glasfaser nach Hause“) oder „Fiber to the building“ („FTTB“, „bis in den Keller eines Gebäudes“). Andere Angebote wie „Fiber to the curb“ („FTTC“, „bis an den Bordstein) greifen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit ausbremst.

Welcher Tarif ist für mich sinnvoll? 
Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download und Upload. Je nach den persönlichen Nutzungsgewohnheiten, kann der individuelle Bedarf stark variieren. Wer sich nicht sicher ist, welche Leistung benötigt wird, sollte beim Vertragsschluss im Zweifelsfall eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurückgreifen. Wenn diese letztlich nicht ausreicht, lässt sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) vornehmen – auch während der Vertragslaufzeit. Wer hingegen zu Beginn einen „überdimensionierten“ Tarif wählt, bekommt ein „Downgrade“ auf niedrigere Bandbreiten meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Vorsicht ist bei vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten geboten: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.

Aufdringliche Haustürvertreter
Verbraucher berichten immer wieder von aufdringlichen Vertretern, die sie an der Haustüre zu einem Vertragsschluss drängen wollen. Mitunter werden den Verbrauchern sogar glatte Lügen aufgetischt, zum Beispiel, dass das Internet ansonsten bald nicht mehr funktioniere, wenn man keinen neuen Vertrag schließe. Derartige Mitteilungen gibt einzig der aktuelle Anbieter in schriftlicher Form aus, aber keinesfalls an der Haustür. „Wir empfehlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Besser ist es, sich ein Angebot nach dem Gespräch schriftlich zuschicken zu lassen, um in Ruhe Vertragsbedingungen und Preise zu vergleichen“, rat Daniela Kreickmann.

Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen? 
Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Wurde der Vertrag hingegen im Ladengeschäft des Anbieters geschlossen, kann er nicht widerrufen werden. Ob eine Kündigung vor Beginn des Ausbaus möglich ist, hängt von den entsprechenden Kündigungsklauseln ab. 

Weiterführende Infos und Links:
www.verbraucherzentrale.nrw/glasfaseranschluss 
Kompetenzzentrum Gigabit.NRW: www.gigabit.nrw.de 

Für weitere Informationen: 
Verbraucherzentrale NRW in Ahlen Tel. 0 23 82 96 13 101, ahlen@verbraucherzentrale.nrw


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