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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vierten Lärmaktionsplan

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Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Stadt Ahlen stellt derzeit den vierten Lärmaktionsplan auf, in dessen Rahmen der Verkehrslärm der an den am stärksten belasteten Hauptverkehrsstraßen analysiert wird und Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet werden.

Grundlage ist die aktuelle Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr. In dieser ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 14.05.2024 bis zum 27.05.2024 können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse der Lärmkartierung informieren und sich dazu äußern. 

Die Lärmkarten sowie weitere Unterlagen zur Lärmaktionsplanung können über das Beteiligungsportal des Landes ab Dienstag, 14. Mai, eingesehen werden. 

Die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist sowohl über das Portal als auch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@stadt.ahlen.de möglich. 
 


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