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Das Selbstbestimmungsgesetz: „how to be“ bietet Beratung

| Stadtmagazin

Am 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Änderung des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens.

Ab jetzt genügt dafür die Selbstauskunft der Person beim Standesamt. Damit schafft der Gesetzgeber eine rechtliche Verbesserung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen und verwirklicht das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung.  Zu diesem Thema und allen weiteren rund um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt bieten die „how to be“- Fachkräfte Katrin Gerndt und Sina Gockel von Innosozial ein kostenloses Beratungsangebot im Kreis Warendorf und Hamm an.

Weitere Informationen zum Angebot von „how to be“ gibt es unter www.innosozial.de oder unter der Telefonnummer 02382 7099-0


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