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Eisenbahn-Bundesamt beteiligt die Öffentlichkeit erneut an der Lärmaktionsplanung

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Mit dem Ziel, die Lärmbelastung entlang der Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu senken, führt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) alle fünf Jahre eine sogenannte Lärmaktionsplanung durch.

Mit dem Ziel, die Lärmbelastung entlang der Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu senken, führt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) alle fünf Jahre eine sogenannte Lärmaktionsplanung durch. In einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zur individuellen Lärmsituation geben und sich zu den Auswirkungen von Lärm sowie zu Lärmschutzmaßnahmen äußern.<u1:p></u1:p>

Während der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zwischen dem 20. November 2023 und 2. Januar 2024 läuft, besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.<u1:p></u1:p>

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren abrufen.<u1:p></u1:p>


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