Das hat der Rat der Stadt Ahlen in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Bürgermeister Dr. Alexander Berger ist dankbar, dass die Vertretung seinem Vorschlag gefolgt ist. „Damit unterstreichen wir sehr deutlich, dass das Festjahr zum 800-Jährigen von allen Menschen in unserer Stadt getragen ist und zu einem Ereignis von Ahlenern für Ahlener wird“, so das Stadtoberhaupt.
Geleistet wird der Zuschuss für Festveranstaltungen, die den thematischen Bezug zum Stadtjubiläum herstellen. Pro Quartal werden jeweils 10.000 Euro ausgeschüttet. Über die Verwendung entscheidet ein Gremium aus den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aus Schul- und Kulturausschuss, Ausschuss für Soziales sowie Sport- und Freizeitausschuss. Wer antragsberechtigt ist und welches Verfahren zu beachten ist, um in den Genuss einer Förderung zu kommen, sollte in die „Richtlinie der Stadt Ahlen zur Förderung von Projekten anlässlich des 800-jährigen Stadtjubiläums 2024“ schauen, die im Ahlener Stadtportal unter www.ahlen.de veröffentlicht ist.
Berger rät jedem zur Antragstellung, „der eine Veranstaltung vorhat, die sich an die breite Öffentlichkeit richtet und im Zusammenhang mit Ahlen800 steht.“ Das könnte zum Beispiel ein Kleingartenfest sein, ein Chorkonzert, eine Ausstellung oder auch ein sportlicher Anlass. Wichtig sei, dass im weitesten Sinne der Gedanke „woher wir kommen und was wir sind“ im Mittelpunkt stehe. „Wie die Vereine das umsetzen, ist dann ganz und gar deren kreative Aufgabe“, freut sich Berger auf verschiedenste Ideen, die den Reigen der Festveranstaltungen bereichern. Einzureichen ist das Antragsformular ausschließlich über die Internetadresse www.ahlen800.de.
Auch Kulturdezernentin Stephanie Kosbab ist voll des Lobes für die Richtlinie, die am 1. Oktober in Kraft trat. „Ich bin überzeugt, dass das noch einmal einen neuen Schub auslösen wird“, registriert sie schon jetzt diverse Aktivitäten in der Vereinswelt. Der Ansatz, das Festjahr partizipativ zu gestalten, sprich unter Einbindung der vielfältigen Ahlener Landschaft an Vereinen und Initiativen, drücke dem Stadtjubiläum seinen besonderen Stempel auf. „Das machen nicht alle so, aber zu Ahlen passt das“, gibt sich Kosbab überzeugt. Fast jede Veranstaltung, die sowieso im Jahreskalender steht, lasse sich mit ein paar Einfällen zu einer 800-Jahr-Veranstaltung weiterentwickeln.
Veranstaltungen, die einen Zuschuss gemäß Richtlinie erhalten, müssen bei Ankündigung und Berichterstattung das farbige Jubiläums-Logo der Stadt Ahlen zum 800-jährigen Stadtjubiläum tragen. „Aber auch jeder andere kann das Logo ab sofort vom Stadtportal herunterladen und für Veröffentlichungen und Projekte nutzen“, fordert die Erste Beigeordnete dazu auf, die bunte 800 als Botschaft zu verwenden. Das von Louis Beckmann gestaltete Logo stehe für Vielfalt und Flexibilität ganz im Geiste der Stadt selbst. „Das Wir ist dabei im Vordergrund, es geht um alle Menschen unserer Stadt.“
„Jetzt ist es an der Zeit, die Planungen fürs kommende Jahr in den Stiel zu stoßen“, sagt Bürgermeister Berger und fordert dazu auf, bereits feststehende Veranstaltungen und öffentlich zugängliche Vereinsfeste auf dem Stadtportal in den Online-Jubiläumskalender einzutragen. Alternativ können sie auch per Mail mitgeteilt werden an die Adresse internetredaktion@stadt.ahlen.de. Je früher Veranstaltungen eingetragen werden, desto geringer sei das Risiko etwaiger terminlicher Überschneidungen später.
Auskünfte rund um die Richtlinie erteilt das Kulturbüro der Stadt Ahlen unter Tel. 02382 59459 (ahlen800@stadt.ahlen.de).
Die Richtlinie kurz und knapp
An wen richtet sich die Förderrichtlinie?
Die Stadt Ahlen unterstützt mit der Förderrichtlinie zum 800-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2024 Ahlener Akteure, die sich mit unterschiedlichen Projekten und Veranstaltungen an der Gestaltung des Jubiläumsjahres 2024 im Ahlener Stadtgebiet beteiligen. Das Stadtgebiet umfasst die Kernstadt, die Ortsteile Dolberg und Vorhelm sowie die Bauerschaften.
Welche Voraussetzungen werden an die Veranstaltungen gestellt?
Grundsätzlich werden Projekte und Veranstaltungen unterstützt, die
a) ein offenes und niedrigschwelliges Angebot für ein breites Publikum bieten,
b) zur Stärkung der Identifikation der Bürger und Bürgerinnen mit ihrer Stadt beitragen und
c) als Teil des inhaltlich breit aufgestellten Jubiläums-Jahrespro-gramms Wirkung entfalten.
Ist die gesamte Veranstaltung förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich Elemente eines Projekts oder einer Veranstaltung, welche den thematischen Bezug zum Stadtjubiläum herstellen. Diese sind als „Add-on-Maßnahmen“ im Sinne einer zusätzlichen Ergänzung, Aufwertung und/oder Erweiterung einer geplanten Veranstaltung definiert.
Wer kann den Zuschuss bekommen?
Antragsberechtigt sind Vereine, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen. Sie sollten ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Stadtgebiet Ahlen und Umgebung haben. Antragsteller haben schriftlich zu versichern, dass kein anderer Förderantrag gestellt wurde und dass nicht bekannt ist, dass andere Fördermittel beantragt werden können.
Wozu ist man verpflichtet, wenn es einen Zuschuss gibt?
In der Außendarstellung des bezuschussten Projekts (z.B. Werbung, Zeitungsartikel, Social Media, etc.) ist neben der Verwendung eigener Wort-Bild-Marken das Jubiläums-Logo der Stadt Ahlen zum 800-jährigen Stadtjubiläum zu verwenden. Eine angemessene Darstellung der Fördermittelgeber im Rahmen der durch die Richtlinie geförderten Projekte ist in der öffentlichen Kommunikation durch Print- und Onlinemedien vorzusehen und sicherzustellen.
Wie hoch kann die Zuwendung werden?
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben sowie der Kreativität der geplanten Maßnahme; dies wird anhand der im Antrag dargestellten Angaben geprüft. Dementsprechend kann ein Zuschuss in Höhe von 250,00 Euro inkl. Umsatzsteuer oder 500,00 Euro inkl. Umsatzsteuer oder 1.000,00 Euro inkl. Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt werden.
Was nicht förderfähig ist
Investitionen, die allgemeinen Vereins- und/oder institutionellen Zwecken dienen oder laufende Betriebs-, Personal- und Sachkosten des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Wie viele Mittel stehen zur Verfügung?
Die Gesamtfördersumme beträgt 40.000 Euro inkl. Umsatzsteuer und wird in vier Tranchen zu je 10.000 Euro inkl. Umsatzsteuer auf die einzelnen Quartale des Jahres 2024 aufgeteilt. Nicht verwendete Fördermittel werden der nächsten Tranche zugeteilt und erhöhen das Budget der jeweiligen Tranche. Ist das Gesamtbudget ausgeschöpft, erfolgt keine weitere Förder-zusage.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist ausschließlich mit den unter www.ahlen800.de eingestellten Formularen zu stellen. Dem Antragsformular beizufügen:
a. Kurze Selbstdarstellung der Antragsteller*innen (max. eine halbe DIN A4 Seite)
b. Kurze Beschreibung der „Add-on-Maßnahme“ und des Gesamtprojekts inkl. Zielstellung, Kooperationspartner, Art der Aktivitäten, Durchführungsort, Zeitplan, Öffentlichkeitsarbeit (max. eine DIN A4 Seite)
c. Der ausgefüllte Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem der Zuschussbedarf ersichtlich wird.
d. Der Antrag nach §5 Abs. 1 ist digital per Email an die Adresse Ahlen800@stadt.ahlen.de zu richten.
Die Antragstellung für Zuschüsse aus den einzelnen Tranchen im ersten bis vierten Quartal 2024 ist jederzeit möglich. Eingereichte Anträge werden zum Zeitpunkt des Einreichungsschlusses für den jeweils geltenden Förderzeitraum in Bearbeitung genommen:
Einreichungsschluss | Förderzeitraum |
15. Dezember 2023 | Januar bis März 2024 |
15. Februar 2024 | April bis Juni 2024 |
15. Mai 2024 | Juli bis September 2024 |
15. August 2024 | Oktober bis Dezember 2024 |
Wer entscheidet über den Antrag?
Die formale Prüfung der eingereichten Anträge obliegt dem Kulturbüro der Stadt Ahlen. Die abschließende Entscheidung über eine Förderzusage und Höhe der Fördersumme obliegt einem Gremium, bestehend aus der Vorsitzenden und der ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Schul- und Kulturausschusses, dem Vorsitzenden und der ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und dem Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Sport- und Freizeitausschusses. Es gilt der Mehrheitsbeschluss.
Der komplette Text der Richtlinie ist nachzulesen im Stadtportal unter Ahlen: Zuschuss?