Elterngeldstelle Kreis Warendorf
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen (Quelle: Familienportal.NRW).
Details
Organisation | Elterngeldstelle Kreis Warendorf |
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Termine/Öffnungszeiten | Mo. - Do.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Fr.: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Art des Angebots | Einzelangebot |
Qualifikation der durchführenden Fachkraft | |
Kosten | kostenfrei |
Kinderbetreuung möglich | nein |
Vorabanmeldung | Persönliche Beratung und Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. |
Unverbindliches "Schnuppern" bzw. Probetermin | nein |
Weitere Informationen
Der Kreis Warendorf ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern, die Ihren Wohnsitz im Kreis Warendorf haben, zuständig.
Innerhalb der Kreisverwaltung Warendorf werden diese Aufgaben vom Amt für Jugend und Bildung wahrgenommen.
Für Beratungen und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Veranstaltungsort
Waldenburger Straße 2
48231
Warendorf
Kreishaus, 1. Etage
Ansprechperson
Susanne Tepe
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