Brandoberinspektoranwärter*in
Beamt*innen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, des feuerwehrtechnischen Dienstes nehmen als Einsatzleiter*innen bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen leitende Funktionen wahr. Neben dem Einsatzdienst sind sie als Führungskräfte im Wachbetrieb oder als Sachbearbeiter*innen in den Fachgruppen der Feuerwehr tätig.
Berufsbild
Sie möchten mithelfen, Leben der Menschen in unserer Stadt zu schützen und zu retten? Ein Teil des Teams werden?
Durch die Berufsausbildung zur*m Brandoberinspektor*in erlernen Sie nach dem Studium einen anspruchsvollen und interessanten Beruf, in dem Sie vorrangig Führungsaufgaben und Verantwortung im Team der Feuerwehr Ahlen wahrnehmen.
Der Beruf des*r Brandoberinspektor*in ist spannend und vielfältig, aber auch sehr anstrengend und vor allem verantwortungsvoll. Aufgabe der Feuerwehr ist die schnelle und qualifizierte Hilfe in Not und Gefahr. Bei einem Notfall muss man innerhalb von Minuten vor Ort sein und dann flexibel und sicher auf die unterschiedlichen Situationen eingehen.
Nach einer zweijährigen Vorbereitungszeit übernehmen Sie Führungsaufgaben in vielseitigen und spannenden Aufgabengebieten sowohl an der Einsatzstelle als auch im internen Dienstbetrieb der Feuerwehr.
Der Beruf ist für Sie geeignet, wenn…
Sie neben einem abgeschlossenen Bachelorstudium aus dem technischen, naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Feuerwehr geeigneten Bereich auch körperlich fit sind und Spaß daran haben, anderen Menschen zu helfen.
Was bietet die Stadt Ahlen?
Die Stadt Ahlen bietet eine qualifizierte Ausbildung zum*r Brandoberinspektoranwärter*in in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst).
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist eine Verwendung als Wachabteilungsleiter*in auf einer der Wachabteilungen der Feuerwehr geplant.
Einstellungsvoraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Sinne des § 7 BeamtStG,
- zum Zeitpunkt des Antritts des Vorbereitungsdienstes ist die beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze von 40 Jahren noch nicht erreicht – es sei denn, es liegen Ausnahmetatbestände für das Höchstalter gemäß § 14 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) vor,
- mindestens das Abschlusszeugnis zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen, naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Feuerwehr geeigneten Bereich,
- uneingeschränkte gesundheitliche (inkl. G 26.3 Atemschutztauglichkeit) und charakterliche Eignung für den Dienst in der Feuerwehr,
- erfolgreiche Ablegung des körperlichen Eignungstestes für den feuerwehrtechnischen Dienst im Land NRW,
- Führungskompetenz.
- Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit,
- Bereitschaft zur Fortbildung bzw. Bereitschaft zum Erwerb stellenbezogener Qualifikationen.
- Von Vorteil: Fahrerlaubnis der Klasse II bzw. C/CE
Wie verläuft die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang
- Lehrgang Rettungssanitäter/in
- Lehrgang B III: Gruppenführer/innen
- Lehrgang Menschenführung
- Lehrgang Organisation/Einsatzrecht/Betriebswirtschaftslehre
- Lehrgang B IV: Zugführer/in
- Lehrgang B V: Verbandsführer/in / Stabsarbeit / Abschnittsleiter/in Rettungsdienst ABC-Messstrategie
- Praktika
Die Ausbildungsabschnitte finden bei verschiedenen Ausbildungseinrichtungen und am Institut der Feuerwehr in Münster statt. Ein Ausbildungsplan wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ausgehändigt.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge?
Die Bezüge der Anwärter*innen betragen derzeit pro Monat brutto: 1.355,68 EUR
Hinzu kommen ggfs. Familienzuschläge für verheiratete Anwärter*innen und für Kinder, auf Antrag vermögenswirksame Leistungen sowie nach dem ersten Dienstjahr die Feuerwehrzulage.
Welche Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten habe ich?
Es ist beabsichtigt, Absolvent*innen nach bestandener Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das Eingangsamt für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, des feuerwehrtechnischen Dienstes ist A 10 LBesO NRW.
Die Ausbildung ist im Hinblick auf eine spätere Verwendung als Wachabteilungsleiter*in auf einer der Wachabteilungen der Feuerwehr ausgerichtet. Die Stellen sind mit dem Stellenwert A 11 LBesO NRW bewertet.
Vorbehaltlich der Bewährung innerhalb der beamtenrechtlichen Probezeit erfolgt eine Beförderung nach A 11 LBesO NRW innerhalb der gesetzlichen Wartezeiten.
Für besonders gute Kräfte besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Weiterentwicklung in weitere Leitungsfunktionen der Feuerwehr Ahlen.
Wie läuft das Auswahlverfahren?
Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei der Stadt Ahlen bewerben und am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen. Nach der Überprüfung der Bewerbungsunterlagen folgen:
- sportlicher Eignungstest Feuerwehr Ahlen
- Praktischer Test zum technischen Grundverständnis im direkten Anschluss an den Sporttest,
- nach erfolgreicher Absolvierung des sportlichen Eignungstests ein schriftlicher Online-Eignungstest
- Vorstellungsgespräch
- amtsärztliche / arbeitsmedizinische Untersuchung
Weitere Informationen
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu):
SGV Inhalt : Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Be-amten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) | RECHT.NRW.DE - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu):
SGV Inhalt : Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Lauf-bahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) (Fn 2) | RECHT.NRW.DE - Gemäß § 14 Abs. 5 LBG NRW erhöht sich die Höchstaltersgrenze der Absätze 3 und 4 erhöht sich um Zeiten
1. der Ableistung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes,
2. der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2; ber. S. 92) in der jeweils geltenden Fassung,
3. der tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen Kindes oder
4. der tatsächlichen Pflege einer oder eines nach § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) in der jeweils geltenden Fassung pflegebedürftigen nahen Angehörigen, deren oder dessen Pflegebedürftigkeit nach § 3 Absatz 2 des vorgenannten Gesetzes nachgewiesen ist.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 erhöht sich die Höchstaltersgrenze um jeweils bis zu drei Jahre, bei mehreren Kindern oder Angehörigen um insgesamt bis zu sechs Jahre, sofern über einen dementsprechenden Zeitraum keine berufliche Tätigkeit im Umfang von in der Regel mehr als zwei Drittel der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübt wurde.
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