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Stadt versendet Bescheide für die Grundsteuer

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Rund 18.000 Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten ab 13. März die Grundsteuerbescheide 2025. Erstmals werden die Grundsteuern damit auf Grundlage der neuen Messbeträge und Hebesätze festgesetzt. Das Steueramt der Stadt Ahlen rechnet mit einem erhöhten Aufkommen von Nachfragen durch die Bürgerinnen und Bürger.

Ab 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei der Stadt Ahlen für Wohngebäude bei 699 Prozent und für Nichtwohngebäude bei 1319 Prozent. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) sind es 435 Prozent.

Die vom Finanzamt aufgrund der reformierten Grundsteuerregelung neu festgesetzten Messbeträge führen bei zahlreichen Steuerpflichtigen zu Veränderungen bei der Höhe der Grundsteuer. Insgesamt soll das Grundsteueraufkommen für die Stadt stabil bleiben, ohne zusätzliche Mehreinnahmen. Im Einzelfall kann es jedoch sowohl zu deutlichen Erhöhungen als auch deutlichen Minderungen der individuellen Grundsteuer kommen. Diese Veränderungen sind eine Auswirkung der bundesweiten Reform, die die Kommunen nicht beeinflussen können.

Markus Hillebrand, bei der Stadt Ahlen für Steuerangelegenheiten zuständige Gruppenleiter, weist darauf hin, dass in den ausgewiesenen Quartalsabschlägen auch die Forderungen der bereits im Januar zugesandten Gebührenbescheide enthalten sind. Weitere Nachfragen zu den Grundsteuerbescheiden beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe für Abgaben, Steuern und Beteiligungen unter den Durchwahlen Tel. 0 23 82 59-306, 307, 308 und 329.

Für Nachfragen zum geänderten Messbetrag hat das Finanzamt Beckum eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet unter Tel. 0 25 21 25 19 59 (www.grundsteuer.nrw.de).


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