Sie hat dazu den renommierten Steuerrechtsexperten Prof. Dr. Steffen Lampert von der Universität Osnabrück eingeladen. Lampert ist einer von zwei Autoren, die für den NRW-Städtetag ein Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Risken der Grundsteuerreform erstellt haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern. Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung.
„Die Veranstaltung soll dazu dienen, die Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen“, sagt Stadtkämmerer Dirk Schlebes. Auf die Grundeigentümer würden ab dem neuen Jahr erhebliche Verschiebungen zukommen. Diese sollen in der Veranstaltung dargestellt werden.