„Aktuell sind noch rund 5.500 Euro abrufbar“, sagt Klaudia Froede, Leiterin der Stabsstelle für Klimaschutz und Mobilität. Die Förderung betrage 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer. Allerdings sind Grenzen zu beachten. Der Zuschuss reduziert sich auf maximal 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder, höchstens 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder und 100 Euro für Lastenanhänger.
Antragsberechtigt sind volljährige Personen, die das Lastenrad ausschließlich für private Zwecke nutzen. Der Wohnsitz der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Beantragung in Ahlen gemeldet sein. Die fabrikneuen Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer sowie eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportvorrichtung haben.
Der Kauf eines Lastenrades bzw. eines Lasten-/Kindertransportanhängers wird nur einmal innerhalb von 60 Monaten je Antragsteller aus Mitteln der Stadt Ahlen gefördert.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind zu finden in der „Richtlinie der Stadt Ahlen zur Förderung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern“
Die vollständigen Antragsunterlagen werden erst eingereicht, wenn Rad oder Anhänger gekauft worden sind.
Weitere Auskünfte erteilt die städtische Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität unter Tel. 0 23 82 59 478 oder per E-Mail an klimaschutz@stadt.ahlen.de oder mobilitaet@stadt.ahlen.de