„Noch sind die Unfallzahlen im Kreis Warendorf nicht besonders hoch“, erklärt Susanne Dirkorte-Kukuk, Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde. Im vergangenen Jahr waren es kreisweit 32 gemeldete Verkehrsunfälle. Dabei wurden 28 Menschen leicht und vier schwer verletzt. Doch die Zahlen steigen. Die Anwesenden sind sich einig: E-Scooter sind leicht zu bekommen, es kann sich vermeintlich jeder drauf stellen und für die anderen Verkehrsteilnehmer sind die E-Scooter zum Teil noch so neu, dass sie nicht richtig eingeschätzt werden können. Dazu müssen auch mit E-Scootern Regeln eingehalten werden: Die Elektroroller dürfen zum Beispiel nicht auf Gehwegen gefahren werden und wenn kein Radweg vorhanden ist, dann gehören die E-Roller auf die Straße. Und damit haben die E-Scooter in der Fußgängerzone nichts verloren.
Und nur weil es beispielsweise heißt „Fahrrad frei“, heißt das eben nicht E-Scooter frei. Wer mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone erwischt wird, für den wird es teuer: 50 Euro Bußgeld werden fällig. Das Fahren mit dem Fahrrad schlägt immerhin noch mit 25 Euro zu Buche.
Dirkorte-Kukuk erklärt, dass die E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug gelten und damit unter anderem eine Betriebserlaubnis benötigen, sie müssen versichert sein. „Wer einen E-Scooter fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein und darf weder Alkohol noch Drogen zu sich genommen haben“, so die Pressesprecherin. Außerdem darf nur eine Person mit dem E-Scooter fahren.
Allein dieser Zusatz sorgt in dem Kreis der Anwesenden für Lacher: „Das scheinen aber viele nicht zu wissen.“ Daher setzen Polizei und Stadt mit solchen Schwerpunktkontrollen auch auf Aufklärung.
Dass das dringend notwendig ist, sehen auch die Akteure der Initiative Innenstadt Ahlen so. Bereits beim ersten „Runden Tisch Innenstadt“ hatten Ruth Rätze und Hubert Lerley das Thema der E-Scooter in der Innenstadt angesprochen: Wir haben mittlerweile so oft beobachten können, wie leider rücksichtslose Fahrer die Menschen halb umfahren und z.B. Mütter ihre Kinder im letzten Moment aus dem Weg ziehen müssen“, fassen Ruth Rätze und Hubert Lerley die Gefahr zusammen.
Für Kritik sorgte an dieser Aktion jedoch die Uhrzeit: Ab 12.30 Uhr wurde kontrolliert. „Viel zu früh, später Nachmittag oder am Samstag, da sollte kontrolliert werden“, sagt uns Ruth Rätze. Trotz der Uhrzeit sind aber alleine in der ersten halben Stunde eine Handvoll Menschen von der Polizei gesehen und angehalten worden.