„Wir haben das Projekt aber durch einen Arbeitskreis fachlich begleiten lassen, sonst wäre es nicht umsetzbar gewesen“, so Gruppenleiter Thomas Schürmeyer. Er dankte daher bei der Vorstellung der Broschüre insbesondere dem Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V., Haus und Grund Ahlen e. V., Gosda Bau, LEG Wohnen, Gemeinnütziger Bauverein eG zu Ahlen sowie Koopmann Analytics KG für die fundierte Unterstützung.
Der vorliegende Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Ahlen am 1. Juni 2023 üblicherweise gezahlten Nettokaltmieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Die dem Mietspiegel 2024 zugrundeliegenden Daten sind im Rahmen einer empirischen Repräsentativerhebung von der Koopmann Analytics KG erhoben und ausgewertet worden.
Der „Qualifizierte Mietspiegel Ahlen 2024“ ist am Info-Pavillon des Bürgerservices auf dem Rathausvorplatz als Broschüre erhältlich sowie als HIER als Download.
Hintergrund:
Aufgrund des Mietspiegelreformgesetzes vom 10. August 2021 wurde § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung vom 1. Juli 2022 dahin gehend geändert, dass für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern Mietspiegel zu erstellen sind. In § 62 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche heißt es: „wird für die Gemeinden in Erfüllung dieser Verpflichtung ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist dieser bis spätestens 01. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen.“
Da die Stadt Ahlen nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, wurde die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für Ahlen im Oktober 2022 ausgeschrieben und in der Folge die Firma Koopmann Analytics KG aus Hamburg Ende November 2022 mit der Durchführung beauftragt.
Der qualifizierte Mietspiegel Ahlen 2024 gilt ab dem 1. Januar 2024 für die kommenden zwei Jahre. Zum 1. Januar 2026 ist er der Marktentwicklung anzupassen und für 2028 neu zu erstellen.