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Keine schöne Überraschung für die AUB: rund 600 Kilogramm wilder Müll

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Der Dienstag nach Ostern hat für die Mitarbeitenden der Ahlener Umweltbetriebe keine schöne Überraschung bereitgehalten: Unbekannte haben rund 600 Kilogramm Müll in der Von-Achenbach-Straße entsorgt. „Ich bin entsetzt über das Verhalten.“ Martin Gries, Einsatzleiter der Stadtreinigung bei den Ahlener Umweltbetrieben (AUB) ist sauer. „Der Wertstoffhof ist nicht weit weg. Warum handeln die Menschen so rücksichtslos?“

Für den Einsatzleiter gehört es mittlerweile fast zum gewohnten Bild, dass die Menschen ihren wilden Müll einfach zu Altglas- und Altkleidercontainer legen. „Aber dieser Fund übersteigt das Maß, was wir mittlerweile gewohnt sind“, so Gries. 360 Kilogramm Bauschutt, schon fast akribisch sauber in weißen Eimern neben die Container gestellt. Dazu kommen 220 Kilogramm Restmüll. Am gleichen Tag der nächste Fund: Am Grenzweg ist der nächste Haufen mit Bauschutt, wieder in weißen Eimern. „Wilde Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt“, betont Gries. Die AUB rücken aus, müssen den Abfall beseitigen. Die Kosten, die dabei entstehen, werden auf die Allgemeinheit umgelegt. 

„Wenn die Kolleginnen und Kollegen den Müll entsorgen, dann suchen wir nach Hinweisen, wer das verursacht haben kann, denn wir bringen solche wilden Müllablagerungen zur Anzeige“, betont Gries. Er formuliert deswegen auch die ganz klare Bitte: „Wer etwas beobachtet, soll sich bitte direkt bei den AUB melden.“ Denn leider vermehrt sich der Müll meist innerhalb kürzester Zeit, wenn die wilden Müllablagerungen nicht sofort beseitigt werden. 

Neben unnötigen Kosten für die Allgemeinheit verursachen wilde Müllkippen unter anderem noch ein akutes Problem für die Umwelt. „Tiere können sich am Abfall verletzen und es können Böden und Grundwasser gefährdet werden. Außerdem kann es zu Problemen mit Schädlingen kommen“, erklärt Gries. 
 
Das illegale Entsorgen von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit Bußgeldern bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden, abhängig von der Menge und der Art des Abfalls. Ablagern gefährlicher Abfälle kann auch als Straftat verfolgt werden. 


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