Noch immer reichen einige Händlerinnen und Händler eingelöste Gutscheine zur Abrechnung bei der Stadt Ahlen ein. Schlebes weist darauf hin, dass Gutscheine, die Kundinnen und Kunden bis zum 31. Dezember 2024 in Geschäften eingelöst haben, nur noch bis Ende März bei der Stadt eingereicht und abgerechnet werden können. Seit dem 1. Januar 2025 eingelöste Gutscheine sowie nach dem 31. März eingereichte Abrechnungen werden nicht mehr berücksichtigt, bittet der Kämmerer um Verständnis.
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