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Alle Hunde müssen zur Hundesteuer angemeldet werden

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Für den ersten Hund zahlen Hundehalter in Ahlen keine Hundesteuer. Dennoch müssen sie bei Anschaffung zur Hundesteuer schriftlich angemeldet und nach Beendigung der Haltung auch wieder abgemeldet werden. „Nur so kann die Stadt sicherstellen, dass die im Landeshundegesetz geregelten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Haltung auch tatsächlich überprüft werden können“, erklärt Markus Hillebrand die möglicherweise kurios klingende Regelung.

Der Gruppenleiter im städtischen Fachbereich für Finanzen weist zudem darauf hin, dass aus statistischen Gründen auch kleine Hunde unter diese Regelung fallen, für deren Haltung das Landeshundegesetz keine besonderen Voraussetzungen verlangt.

An- und Abmeldeformulare gibt es auf der städtischen Internetseite unter Serviceportal.ahlen.de. Ausgefüllte Vordrucke sind unterschrieben an die Adresse hundesteuer@stadt.ahlen.de zu senden. Möglich sind auch der Postweg oder die persönliche Abgabe bei der Stadtverwaltung.

Weitere Auskünfte zur Hundesteuer erteilt im Fachbereich für Finanzen Rebecca Böhne unter Tel. 0 23 82 59 246 (boehner@stadt.ahlen.de).


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