Der Gruppenleiter im städtischen Fachbereich für Finanzen weist zudem darauf hin, dass aus statistischen Gründen auch kleine Hunde unter diese Regelung fallen, für deren Haltung das Landeshundegesetz keine besonderen Voraussetzungen verlangt.
An- und Abmeldeformulare gibt es auf der städtischen Internetseite unter Serviceportal.ahlen.de. Ausgefüllte Vordrucke sind unterschrieben an die Adresse hundesteuer@stadt.ahlen.de zu senden. Möglich sind auch der Postweg oder die persönliche Abgabe bei der Stadtverwaltung.
Weitere Auskünfte zur Hundesteuer erteilt im Fachbereich für Finanzen Rebecca Böhne unter Tel. 0 23 82 59 246 (boehner@stadt.ahlen.de).