Unterhalt für Volljährige und Studenten
Vortrag von Jan Rohac
Dienstag, 24.09.2024, 19:00 Uhr
Wann?
Wo?
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Jedes Kind hat rechtlichen Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern, solange es noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht geschrieben: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren" und dies hat so lange zu erfolgen, bis der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Diese und weitere Fragen sind Inhalt eines Abends in der Familienbildungsstätte am Dienstag, 24. September, um 19 Uhr. In seinem Vortrag erläutert der Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht Jan Rohac den Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern.
Anmeldungen unter Telefon 0 23 82 91 230 oder auf www.fbs-ahlen.de
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